KAGB in der Praxis

Viel besser als Geschlossene Fonds

26.03.14 17:00 Uhr

Die Einführung des Kapital-Anlagegesetzbuchs und die neuen Kapital-Verwaltungsgesellschaften führen weder zu einer Renaissance der Geschlossenen Fonds noch zu deren Ersatz durch unregulierte Anlageformen.

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von Stefan Klaile, Gastautor von Euro am Sonntag

In der ersten "€uro am Sonntag"-Ausgabe des Jahres schrieb Autor Michael Schulz über die durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) "staatlich verordnete Mogelpackung". Seine These war, dass das KAGB nicht zum Anlegerschutz durch höhere Hürden für Emissionshäuser beitrüge, sondern durch diese eher zu einer Umgehung des KAGB durch die Wahl anderer, nicht regulierter Produktformen wie Genussrechte oder par­tiarischer Darlehen animiere. Die zunehmende Zahl solcher Produkte und das (noch) fehlende Angebot an neuen, regulierten Fonds scheinen ihm recht zu geben.

Zugegeben war der Start nach Einführung des KAGB holprig und ist es noch. Doch dass es noch keine Fonds nach allen Anforderungen der KAGB-Compliance gibt, ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die dazu notwendigen Kapitalverwaltungsgesellschaften erst sukzessive von der Bundesanstalt für ­Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden. Bisher gibt es nur eine Handvoll dieser Gesellschaften, doch bis Mitte des Jahres werden weitere zugelassen werden.

Erst mit ihnen werden neue, regulierte Sachwertanlageprodukte auf den Markt kommen, die wenig mit den alten Geschlossenen Fonds zu tun haben. Das soll nicht heißen, dass die bisherigen Geschlossenen Fonds allesamt schlecht waren. Nein, die Mehrzahl der Fonds war seriös und kompetent konzipiert sowie professionell gemanagt. Nicht jeder Fonds hat die Erwartungen der Anleger erfüllen können, doch wenn wir ehrlich sind, haben das viele andere voll regulierte Produkte in den letzten Jahren auch nicht. Rendite gibt es nicht ohne Risiko. Auch Aktien steigen nicht immer und zahlen auch nicht jedes Jahr Dividende, ganz zu schweigen von der Vielzahl an Zertifikaten. Und des Deutschen liebstes Altersvorsorgeinstrument, die Lebensversicherung, läuft auch den in sie gesetzten Erwartungen hinterher.

Keine versteckten Provisionen,
keine versteckten Risiken

Das Problem der Fonds herkömmlichen Zuschnitts war, dass das Konstrukt und die fehlende Aufsicht Raum für Missbrauch ließen. Missbrauch durch mangelhafte Kompetenz für das zugrunde liegende Asset, Missbrauch durch zu optimistische Annahmen und einseitige Gebührenmodelle, Missbrauch durch provi­sionsgetriebene Vertriebe ohne Haftungsbewusstsein, von kriminellen Machenschaften ganz zu schweigen. Es gab keine echte Handhabe gegen schwarze Schafe.

Das ist seit Einführung des KAGB zum 22. Juli 2013 anders. Wer sich heute für einen Fonds nach den neuen Regeln entscheidet, kann sicher sein, dass die Möglichkeit eines Missbrauchs auf ein Minimum reduziert wurde. Natürlich bedeutet die Regulierung nicht, dass fortan nur noch sichere Renditen erzielt werden. Verluste sind nach wie vor möglich. Aber es wird sichergestellt, dass der Anleger über die vorhandenen Risiken aufgeklärt wird und dass die Interessen aller am Produkt Beteiligten gleichgerichtet sind. Es gibt keine versteckten Provisionen mehr, keine versteckten Risiken und keine mangelnde Handhabe gegen unseriöse Anbieter.

Die neuen Sachwertanlagen heißen Alternative Investmentfonds (AIF) und unterliegen jetzt dem KAGB, dem auch offene Investmentfonds unterliegen. So müssen Manager von AIFs, sogenannte AIFM, nun über eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verfügen, um neue AIFs auflegen zu dürfen, und unterliegen der Kontrolle der Bafin. Zwar sah das KAGB Ausnahmen für kleine Anbieter mit einem Anlagevolumen von bis zu 100 Millionen Euro vor, faktisch können diese aufgrund anderer Regelungen ihre Produkte nicht über freie Vermittler vertreiben.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Kapitalverwaltungsgesellschaften: Die interne KVG, bei der das gesamte Emissionshaus als KVG zugelassen wird, und die externe KVG oder Service-KVG, bei der es eine organisatorische und funktionale Trennung zwischen Asset- und Fondsmanagement gibt. Bei beiden Varianten dürften bereits die ­Kosten für die Einrichtung einer zulassungs­fähigen KVG eine standhafte Barriere für unseriöse Anbieter darstellen. Bis zu 750.000 Euro müssen für Gründung, Aufbau und Gestattungsverfahren bei der Bafin kalkuliert werden. Hinzu kommen Kosten von bis zu 1,5 Millionen Euro jährlich für entsprechend qualifiziertes Personal, IT-Systeme für die Verwaltung und das komplexe Risikomanagement sowie eine revisionssichere Dokumentation.

Darüber hinaus fordert das KAGB eine belastbare Kapitalausstattung der KVG. Das Eigenkapital einer externen KVG darf 125000 Euro, das einer internen KVG 300.000 Euro zu keinem Zeitpunkt unterschreiten und muss mindestens 25 Prozent der jährlichen Plankosten abdecken. Eine KVG muss über zwei von der Bafin zugelassene Geschäfts­leiter verfügen. Ein einwandfreies polizei­liches Führungszeugnis und erklärte Straffreiheit sind ebenso Voraussetzung wie die fachliche Eignung. Geschäftsleiter müssen eine leitende Tätigkeit über mindestens drei Jahre und einschlägige Kompetenz im relevanten Anlagebereich nachweisen.

Neue Sachwertanlagen werden
gleich mehrfach überprüft

Kritiker fürchten, dass mit den Anforderungen an Kapital und Organisation die Markteintrittsbarriere für kleinere und mittlere Initiatoren zu hoch gelegt ist und diese damit trotz Seriosität vom Markt ausgeschlossen bleiben. Das muss nicht sein, denn durch die Nutzung einer externen Service-KVG kann der Aufwand deutlich reduziert werden. Darüber hinaus bietet die Service-KVG weitere Vorteile - nicht nur für den Initiator, sondern auch für die Anleger.

Die Service-KVG ist die gegenüber dem Anleger haftende Instanz. Sie wird sich hüten, die Haftung für fragwürdige Konzepte unseriöser Asset-Manager zu übernehmen. Im Gegenteil: Sie wird die Projekte genau durchleuchten und ist damit eine erste Prüfungs­instanz. Eine zweite Instanz ist die ebenfalls obligatorische Verwahrstelle - etwa eine ­Depotbank oder eine Treuhandgesellschaft, die die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung der Anlegergelder kontrolliert. Eine Veruntreuung des Kapitals ist damit ausgeschlossen. Beide Instanzen werden von der Bafin überwacht.

Die neuen Sachwertanlagen werden keine sicheren Renditen garantieren, aber sie werden etliche Risiken der Vergangenheit ausschließen und realistische Chancen auf gute Renditen bieten.

zur Person:

Stefan Klaile, Vorstand der
Xolaris Service Kapital­verwaltungs-AG

Klaile unterrichtet als ­Dozent an der Frankfurt School of Finance & ­Management und ist seit 2010 Geschäftsführer der Xolaris GmbH, eines rechtlich unabhängigen Full-Service-Dienstleisters für Initiatoren Geschlossener Fonds in Deutschland. 2013 gründete er gemeinsam mit der Xpecto AG die Xolaris Service Kapitalverwaltungs-Aktiengesellschaft. Bevor Klaile Xolaris gründete, sammelte er mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich liquider und ­illiquider Finanzprodukte in Führungspositionen bei internationalen Brokern, Banken und Unternehmensberatungen und war mehrere Jahre als COO/Head of Operations bei der Rising Star AG tätig.

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