Bitcoin unter Druck: USA und Japan nehmen Krypto-Börsen an die Kandare
Ein hartes Vorgehen von Regulierungsbehörden in den USA und Japan gegen Krypto-Börsen hat die Kurse von Digitalwährungen unter Druck gesetzt.
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Der Bitcoin, die bekannteste und größte von ihnen, pendelte am Donnerstag um 10 000 US-Dollar je Einheit. Noch zum Wochenbeginn hatte der Kurs gut 1500 Dollar höher gelegen.
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Für Unruhe unter Krypto-Fans sorgte, dass japanische Finanzaufseher am Donnerstag zwei Handelsplattformen anwiesen, für einen Monat den Betrieb einzustellen, und vier weiteren Börsen Strafen auferlegten. Zudem forderten sie die große Krypto-Börse Coincheck auf, ihr Vorgehen gegen Geldwäsche zu verschärfen.
Hinzu kam, dass die Handelsplattform Binance nach eigenen Angaben wegen eines Hackerangriffs vorübergehend den Handel einstellen musste. Alle Kundenkonten seien sicher und es habe keinen Diebstahl gegeben, beteuerte das Unternehmen. Immer wieder kommt es zu Hackerangriffen auf Krypto-Börsen - teilweise wurden dabei erhebliche Summen geklaut.
Vor allem aber beschäftigt die Krypto-Fans die Tatsache, dass die US-Börsenaufsicht SEC digitale Handelsplätze für Digitalwährungen stärker ins Visier nimmt. "Eine Reihe dieser Plattformen bietet den Handel mit Vermögenswerten an, bei denen es sich um Wertpapiere nach Definition des föderalen Wertpapierrechts handelt", heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Um Investoren zu schützen und Betrug sowie Manipulationen zu vermeiden, sei in diesen Fällen eine Registrierung bei der SEC oder eine genehmigte Ausnahme nötig.
"Mitarbeiter der SEC sind darüber besorgt, dass viele Online-Handelsplattformen gegenüber Investoren den Anschein erwecken, bei der SEC registriert und regulierte Handelsplätze zu sein, obwohl sie es nicht sind", hieß es weiter. Auch Krypto-Webseiten, die zwar keine Handelsplätze sind, aber etwa "digitale Geldbörsen" anbieten - eine Art Girokonto für Krypto-Münzen - könnten von ähnlichen Anforderungen betroffen sein.
Offen bleibt, wann genau ein Krypto-Produkt als Wertpapier einzustufen ist. Vor allem könnten sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) darunter fallen. Bei diesen "digitalen Börsengängen" sammeln Unternehmen Geld bei Investoren ein, die meist in Kryptowährungen zahlen.
Anders als bei einem klassischen Börsengang werden dabei keine Unternehmensanteile ausgegeben, sondern lediglich sogenannte "Tokens", eine Art Mini-Digitalwährung. Bundesbankpräsident Jens Weidmann sieht allerdings auch in "normalem" Kryptogeld wie Bitcoins lediglich Tokens. Da wichtige Funktionen des Geldes nicht erfüllt seien, lehnt er den Begriff "Krypto-Währungen" grundsätzlich ab./tos/jsl/zb
FRANKFURT (dpa-AFX)
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