Steuerpflicht

Krypto-Steuern: Das müssen Investoren von Kryptowährungen wie Bitcoin & Co. wissen

11.12.24 06:05 Uhr

Krypto-Investoren aufgepasst! Alles was Kryptoanleger über Gewinnversteuerung wissen müssen | finanzen.net

Die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen ist in Deutschland nach wie vor nicht hundertprozentig klar. Dennoch steht fest, dass Gewinne aus dem Krypto-Handel steuerrechtlich relevant sind.

Werte in diesem Artikel
Devisen

87.602,2251 CHF 2.522,8067 CHF 2,97%

93.532,5766 EUR 2.526,8664 EUR 2,78%

77.494,2087 GBP 1.948,8760 GBP 2,58%

15.303.615,4730 JPY 420.098,9966 JPY 2,82%

97.306,6137 USD 2.623,8017 USD 2,77%

3.105,7965 CHF 37,3531 CHF 1,22%

3.316,0476 EUR 33,8687 EUR 1,03%

2.747,4330 GBP 22,8424 GBP 0,84%

542.565,1568 JPY 5.781,6618 JPY 1,08%

3.449,8500 USD 35,0541 USD 1,03%

171,6599 CHF 0,0333 CHF 0,02%

183,2806 EUR -0,3007 EUR -0,16%

151,8528 GBP -0,5411 GBP -0,36%

29.988,0163 JPY -35,7759 JPY -0,12%

190,6760 USD -0,3230 USD -0,17%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -2,85%

0,0003 ETH -0,0000 ETH -1,20%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -2,72%

0,0003 ETH -0,0000 ETH -1,02%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -2,54%

0,0004 ETH -0,0000 ETH -0,83%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -6,65%

0,0000 ETH -0,0000 ETH -0,91%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -2,68%

• Gewinne aus Krypto-Transaktionen sind steuerpflichtig
• Bei falscher Steuererklärung: Durch Selbstanzeige kann Straffreiheit erlangt werden
• Für Krypto-Gewinne gilt eine Freigrenze von 600 Euro

Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

In einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2023 erklärt der Bundesfinanzhof (BFH), dass Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Dies hatte der BFH zuvor in einem Urteil vom 14.02.2023 entschieden. In dem betreffenden Streitfall erwarb der Kläger verschiedene Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum und Monero), tauschte sie oder verkaufte sie wieder. Daraus ergab sich im Streitjahr 2017 ein Gewinn von insgesamt 3,4 Millionen Euro. Daraufhin kam es zu einem Streit mit dem Finanzamt, ob der Gewinn aus den Transaktionen steuerpflichtig sei oder nicht. Der BHF bejahte schließlich, dass Gewinne aus Transaktionen mit Kryptowährungen zu versteuern seien.

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Der BFH betrachtet virtuelle Währungen als "anderes Wirtschaftsgut" gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bitcoin, Ethereum und Monero werden wirtschaftlich als Zahlungsmittel betrachtet. Sie werden auf Handelsplattformen und Börsen gehandelt, haben einen Kurswert und können für direkte Zahlungsvorgänge zwischen Parteien verwendet werden, erklärt der BFH. Technische Details von virtuellen Währungen seien für die Klassifizierung als Wirtschaftsgut schließlich nicht relevant. Wenn der Kauf und Verkauf oder der Tausch der Token innerhalb eines Jahres erfolgt, unterliegen die daraus erzielten Gewinne oder Verluste demnach der Besteuerung.

Ab wann macht man sich strafbar?

Wie BTC-ECHO berichtet, gebe es vermehrt Nachrichten darüber, dass die Finanzverwaltung Daten einer deutschen Krypto-Handelsplattform mit Steuererklärungen von Anlegern vergleiche. Nun stellt sich für Investoren die Frage, ab wann man sich strafbar macht und was passiert, wenn sich herausstellt, dass Gewinne in der Vergangenheit nicht oder nicht vollständig versteuert wurden?

BTC-ECHO erklärt in Zusammenarbeit mit Dr. Andreas Höpfner, dass zu einer Steuerhinterziehung gehöre, dass eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben wurde. In Sachen Kryptowährungen ist das dann der Fall, wenn der Gewinn aus solchen gar nicht oder nicht in voller Höhe angegeben wurde. Ebenfalls Voraussetzung für eine Steuerhinterziehung ist, dass die Steuern infolgedessen nicht oder zu niedrig festgesetzt wurden. Dabei ist sogar schon der Versuch strafbar.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Tat absichtlich begangen wird. Die Strafverfolgungsbehörden setzen die Schwelle für absichtliches Verhalten jedoch recht niedrig an. Bei bewusster Steuerhinterziehung können sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Eine nicht absichtliche, jedoch leichtfertige Steuerverkürzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie BTC-ECHO jedoch weiter erklärt, gibt es einen Ausweg in die Straffreiheit. Diese erhalte man durch eine Selbstanzeige, die jedoch nicht mehr möglich sei, sobald die Tat bereits entdeckt wurde.

So lassen sich Krypto-Gewinne versteuern

Wie Forbes in einem Ratgeberbeitrag erklärt, werden Gewinne aus Krypto-Transaktionen aufgrund ihrer Einstufung als "anderes Wirtschaftsgut" steuerrechtlich anders behandelt als zum Beispiel solche aus dem Aktienhandel. Denn bei Krypto-Transaktionen gilt: Wenn man seine Coins erst nach mehr als einem Jahr wieder verkauft, kann man die Gewinne gänzlich behalten. Die Versteuerungspflicht gilt hier nur bei Kauf und Verkauf innerhalb von 356 Tagen. Sind die 12 Monate jedoch noch nicht erreicht, werden die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Zudem gilt beim privaten Handel mit sonstigen Wirtschaftsgütern eine Freigrenze von 600 Euro. Gewinne unter diesem Betrag sind demnach steuerfrei.

Doch wie sieht es bei Verlusten beim Krypto-Handel aus? Auch Verluste kann man, wie Forbes erklärt, innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist geltend machen. Hier kann man also seinen Verlust mit den Gewinnen aus dem vorherigen Jahr oder dem künftigen Jahr gegenrechnen und so Steuern sparen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Lukasz Stefanski / Shutterstock.com, Lukas Gojda/Shutterstock.com