BaFin greift durch - verschwinden Bitcoin-Automaten in Deutschland bald vollständig?
Noch ist es nicht allzu lange her, dass der erste BTC-Automat in Deutschland installiert wurde - die Verbreitung ging dann auch noch zäh voran. Nun könnte schon wieder vollständig Schluss damit sein. Wie die BaFin nun im deutschen Kryptoversum durchgreift.
Werte in diesem Artikel
• An Bitcoin-Automaten ist der Erwerb von Kryptos möglich
• Etablierung der Automaten läuft schleppend
• Finanzaufsicht verschärft den Ton
Mit Nachbarland Österreich kann Deutschland in Sachen Bitcoin-Automaten ohnehin nicht mithalten. Laut Coin ATM Radar rangiert das Land unter den Top 10 mit 150 Standorten - Deutschland liegt mit aktuell noch 27 Krypto-Automaten klar dahinter. Die schleppende Verbreitung erhält nun weiteren Gegenwind, denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschärft ihren Ton. Erst im März wurden bereits alle Automaten des Anbieters Shitcoins gesperrt, wie BTC ECHO berichtete. Das neue Kryptoverwahrgesetz sollte Dienstleistern Klarheit verschaffen und die Kryptoszene auf eine regulierte Eben heben - doch mit dem öffentlichen Raum scheint es nicht so einfach zu sein.
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Krypto-Automaten nur mit Genehmigung
In einer am 8. September veröffentlichten Meldung gibt die BaFin bekannt: Eine Genehmigung ist unumgänglich.
"Die BaFin stellt klar, dass das öffentliche Aufstellen von Automaten, an denen Kryptowährungen (zum Beispiel Bitcoin, DASH, Litecoin, Ether) veräußert oder erworben werden können, den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) oder gegebenenfalls auch das Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG darstellt", heißt es in der Mitteilung an die Verbraucher.
Der Grund ist, dass es sich bei dem Eigenhandel um eine Finanzdienstleistung handelt - infolgedessen ist eine Erlaubnis durch die Finanzaufsicht zwingend erforderlich.
Strafverfolgung bei Verstoß
Werden Krypto-ATMs aufgestellt, obwohl keine Erlaubnis vorliegt, drohen den Betreibern Konsequenzen. Denn diese machen sich in einem solchen Fall nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 KWG strafbar. Die BaFin erklärte dazu, sie werde erforderliche Maßnahmen gegebenenfalls auch unabhängig der Strafverfolgungsbehörde durchsetzen. Dabei könne es zur Versiegelung von Geschäftsräumen und Automaten kommen, wenn Verwarnungen nicht ausreichen würden.
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Andere beteiligte Personen oder Unternehmen, die beispielsweise Raum, in dem ein solcher ungenehmigter ATM steht, vermietet oder Strom- und Internetanschlüsse bereitgestellt haben, machen sich mit strafbar. Die BaFin empfiehlt Vermietern deshalb, immer das Vorlegen einer BaFin-Lizenz einzufordern, eine reine Gewerbeanmeldung sei in diesem Fall nicht ausreichend.
Klar ist, dass Regulierung auch im Sinne des Verbraucherschutzes notwendig ist. Doch die Krypto-ATMs in Deutschland dürfte dieser Schritt empfindlich treffen. Schließlich ging die Verbreitung solcher Automaten, wo vor Ort Kryptowährungen erworben werden konnten, bereits schleppend voran. Nun liegt es an den Betreibern, sich auf die Regeln der BaFin einzulassen und Genehmigungen einzuholen, um die BTC-Automaten weiterhin betreiben zu dürfen.
Redaktion finanzen.net
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