Krypto-Hype

Kryptowährungen versteuern: Diese Steuern fallen bei Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. an

14.11.24 09:34 Uhr

Kryptowährungen versteuern: Was Sie über Steuern bei Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. wissen sollten | finanzen.net

Wer in Bitcoin, Verge, IOTA und Co. investiert, kann immense Gewinne erzielen. Ganz sorglos kann man mit ihnen jedoch nicht handeln, denn unter Umständen fallen Steuern an.

Werte in diesem Artikel
Devisen

85.989,8985 CHF -899,3445 CHF -1,04%

92.572,9182 EUR -623,7013 EUR -0,67%

76.834,1134 GBP -517,6626 GBP -0,67%

15.106.282,6355 JPY -100.805,1109 JPY -0,66%

96.553,5306 USD -650,5203 USD -0,67%

3.227,0670 EUR 26,6608 EUR 0,83%

2.678,4165 GBP 22,1281 GBP 0,83%

526.600,9405 JPY 4.383,9617 JPY 0,84%

3.365,8300 USD 27,8072 USD 0,83%

0,8656 EUR -0,0014 EUR -0,16%

0,3466 EUR 0,0054 EUR 1,57%

435,0851 EUR -1,4551 EUR -0,33%

70.998,2905 JPY -232,9016 JPY -0,33%

0,7605 EUR 0,0032 EUR 0,43%

0,2750 EUR -0,0014 EUR -0,51%

0,2283 GBP -0,0012 GBP -0,51%

0,0233 EUR 0,0007 EUR 3,17%

7,8040 EUR 0,1736 EUR 2,27%

0,0103 EUR 0,0003 EUR 3,37%

0,0010 CHF 0,0001 CHF 6,92%

0,0011 EUR 0,0001 EUR 6,92%

0,1800 JPY 0,0116 JPY 6,92%

0,0012 USD 0,0001 USD 6,92%

0,0000 BTC 0,0000 BTC 1,04%

Die virtuellen Währungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin, als sogenannte Rechnungseinheit eingestuft. Deshalb unterliegen sie den selben steuerlichen Auflagen wie andere Devisen und werden als privates Geld eingeordnet. In einigen Fällen werden sie damit auch steuerpflichtig. Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt des Bitcoinkaufs und des Verkaufs der Kryptowährung.

Kryptogeld über ein Jahr halten

Wer Bitcoin, Ethereum und Co. bereits über ein Jahr in seinem digitalen Wallet hat, kann erst einmal aufatmen. In diesem Fall muss, aufgrund der Mindesthaltedauer von 12 Monaten, keine Steuer entrichtet werden. Erzielt man jedoch mit dem Kryptowährungsgeschäft Zinsen, muss für diese die sogenannte Abgeltungssteuer entrichtet werden. Dies ist dann zum Beispiel der Fall, wenn man Bitcoins in Form eines Peer-to-Peer-Kredits an Kreditnehmer verleiht oder auch seine Kryptotaler an einschlägigen Börsen an andere Händler "verleiht", damit diese die digitalen Token mit Hebel handeln können. In diesem Fall erhöht sich auch die sogenannte Spekulationsfrist, also die Mindesthaltezeit, auf ganze zehn Jahre.

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Bitcoins weniger als ein Jahr halten

Unterschreitet man die Haltefrist von einem Jahr und tauscht seine digitalen Coins in andere Währungen oder veräußert diese mit Gewinn, muss dieser mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Um den persönlichen Steuersatz zu errechnen, multipliziert man die gezahlte Einkommenssteuer mit Hundert und teilt diese durch das zu versteuernde Einkommen.

Liegen die durch Kryptohandel erwirtschafteten privaten Veräußerungsgeschäfte unter der Freigrenze von 1000 Euro im Jahr, sind sie wiederum steuerfrei.

Wie errechnet man den Veräußerungsgewinn?

Die Gewinne, welche durch den Handel mit digitalen Währungen wie Bitcoins erzielt werden, errechnen sich aus der Differenz des erzielten Verkaufspreises und dem Einkaufspreis der jeweiligen digitalen Münze. Da die virtuellen Währungen erheblichen Schwankungen unterliegen, empfehlen Experten für die Errechnung die sogenannte Fifo-Methode anzuwenden. "First in, first out" bedeutet hier, man verrechnet den ersten gekauften digitalen Token mit dem zuerst verkauften.

Wallet und Verluste von der Steuer absetzen?

Wer mit Bitcoins oder anderen Digitalwährungen handeln will, braucht ein Krypto-Konto. Sämtliche anfallende Gebühren können von der Steuer abgesetzt werden. Ebenso dürfen etwaige Verluste aus beispielsweise dem Bitcoinhandel gegengerechnet werden. Dies kann man entweder mit Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr oder auch mit künftigen Gewinnen, dem sogenannten Verlustvortrag. Hier kann die Summe der Verluste mit späteren positiven Einkünften verrechnet werden.

Welche Steuern fallen beim Mining an?

Wer seine digitalen Münzen durch das Mining verdient und durch das Schürfen der Kryptotaler Gewinne erwirtschaftet, hat Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Diese müssen entsprechend versteuert werden. Auch beim Cloudmining, also dem Mieten von Rechenkapazitäten und dem Minen digitaler Münzen aus der Ferne fallen - je nach Vertrag und Anbieter - Steuern an.

Redaktion finanzen.net

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