Gesamtes Kundenvermögen

Verbesserter Schutz für Krypto Anlageberater: SEC möchte Ausweitung der Verwahrungsregel

01.03.23 23:12 Uhr

Verbesserter Schutz für Krypto Anlageberater: SEC möchte Ausweitung der Verwahrungsregel | finanzen.net

Die US-Börsenaufsicht Securities und Exchange Commission hat am 15. Februar dieses Jahres eine Änderung vorgeschlagen. Damit soll Vermögen von Kunden besser geschützt werden, welches von Anlageberatern verwaltet wird.

Werte in diesem Artikel
Devisen

74.179,1378 CHF 1.601,0843 CHF 2,21%

65.003,4311 GBP 1.335,4194 GBP 2,10%

12.628.352,2432 JPY 260.761,2259 JPY 2,11%

84.275,8957 USD 1.502,6632 USD 1,82%

1.789,3665 CHF 94,7719 CHF 5,59%

1.867,4490 EUR 100,9351 EUR 5,71%

1.568,0279 GBP 81,4702 GBP 5,48%

304.624,0624 JPY 15.858,3497 JPY 5,49%

18,1813 USD 0,4955 USD 2,80%

0,0003 EUR -0,0000 EUR -1,23%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -2,17%

0,0006 ETH -0,0000 ETH -5,30%

0,0005 ETH -0,0000 ETH -5,41%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -2,08%

0,0006 ETH -0,0000 ETH -5,20%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,02%

0,0000 ETH -0,0000 ETH -5,12%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,77%

0,0550 ETC -0,0015 ETC -2,73%

• Ausdehnung auf gesamtes Kundenvermögen
• Qualifizierte Verwahrungsstellen wie Banken und Broker-Dealer
• Verwahrungsschutzmaßnahmen und Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Aktuell ergeben die Vorschriften für registrierte Anlageberater, dass diese das Geld und die Wertpapiere ihrer Kunden bei einem qualifizierten Verwahrer aufbewahren müssen. Eine Regeländerung soll die Sicherheitsmaßnahmen allerdings verschärfen.

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Ausdehnung auf gesamtes Kundenvermögen

Laut der Kommission soll die derzeit geltende Verwahrungsregel für Anlageberater über Kundengelder und Wertpapiere ausgedehnt werden auf das gesamte Vermögen der Kunden, welches sich im Besitz eines Anlageberaters befinde. Anvertraut werden soll das Vermögen qualifizierten Verwahrstellen wie Banken oder Broker-Dealern.

Zweck der Regeländerung vielseitig

Die Änderung der bestehenden Regel verfolge mehrere Zwecke. Zum einen bieten qualifizierte Depotbanken bei der Verwaltung von Kundenvermögen bestimmte Verwahrungsschutzmaßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen beinhalten, dass das Vermögen ordnungsgemäß getrennt und auf Konten gehalten werde. Damit sollen im Falle eines Depotbankrotts oder einer anderen Insolvenz die Vermögenswerte geschützt werden.

Zum anderen wird daran festgehalten, dass ein Berater eine Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchlaufen muss.

"Ich unterstütze diesen Vorschlag, weil er durch die Nutzung wichtiger Befugnisse, die uns der Kongress nach der Finanzkrise gewährt hat, dazu beitragen würde, dass Berater die Vermögenswerte der Anleger nicht unangemessen verwenden, verlieren oder missbrauchen", wird SEC-Vorsitzender Gary Gensler in einer Pressemitteilung zitiert. "Insbesondere hat uns der Kongress die Befugnis erteilt, die Verwahrungsregel der Berater auf alle Vermögenswerte auszudehnen, nicht nur auf Fonds oder Wertpapiere. Darüber hinaus würden Anleger von den Änderungen des Vorschlags profitieren, um den Schutz zu verbessern, den qualifizierte Verwahrer bieten. Durch diese erweiterte Verwahrungsregel würden Investoren, die mit Beratern zusammenarbeiten, den bewährten Schutz erhalten, den sie für alle ihre Vermögenswerte, einschließlich Krypto-Assets, verdienen, im Einklang mit dem, was der Kongress sich vorgestellt hat".

Redaktion finanzen.net

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