OMT-Programm

EuGH verhandelt über Anleihenkäufe der EZB

23.09.14 16:51 Uhr

EuGH verhandelt über Anleihenkäufe der EZB | finanzen.net

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 14. Oktober darüber verhandeln, ob die EZB im Rahmen ihres OMT-Programms zu unbegrenzten Staatsanleihekäufen berechtigt ist.

Nach Angaben eines EuGH-Sprechers soll die Verhandlung nur einen Tag dauern. Erörtert wird dabei ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Februar dieses Jahres.

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   Die Karlsruher Richter hatten auf Antrag mehrerer Beschwerdeführer mehrheitlich entschieden, dass die vom EZB-Rat für den Notfall zugesagten Outright Monetary Transactions (OMT) einen "ausbrechenden Rechtsakt" darstellen würden. Zugleich hatten sie jedoch die für europäische Fragen zuständigen Luxemburger Kollegen um eine Vorabentscheidung in einigen Punkten gebeten. Juristen rechnen überwiegend damit, dass der EuGH der EZB keine größeren Steine in den Weg legen wird.

   Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil Vorschläge gemacht, wie der EuGH das OMT-Programm aus Sicht des deutschen Verfassungsgerichts europarechtskonform machen könnte. So sollten etwaige Staatsanleihekäufe der EZB in der Menge begrenzt werden. Außerdem schlugen die Karlsruher Richter vor, der Zentralbank einen bevorrechtigten Gläubigerstatus einzuräumen, der sie vor den Auswirkungen eines Schuldenschnitts schützen würde.

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   Den Notenbanken im Euroraum ist eine Finanzierung von Staaten mit der Notenpresse verboten. Der EZB-Rat hat gegen die Stimme Deutschlands beschlossen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern am Sekundärmarkt zu kaufen, deren Zinsen die EZB für zu hoch hält. Ihre Käufe sollen dabei jedoch nur gegen jenen Teil des Zinsanstieges gerichtet sein, der auf der Wahrnehmung der Finanzmärkte beruht, dass das betroffene Land gegen seinen Willen aus der Eurozone ausscheiden könnte.

   EZB-Präsident Mario Draghi hat stets betont, dass sich die EZB mit ihrer OMT-Zusage im Recht sieht.

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   Sein Urteil in der Sache dürfte der EuGH innerhalb von zwölf Monaten sprechen. Für gewöhnlich folgt drei bis sechs Monate auf die mündliche Verhandlung der Schlussantrag des Generalanwalts und weitere drei bis sechs Monate später das Urteil.

DJG/hab

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