Gubor: Das ist nur bitter und nicht zartbitter, Anleger sollten Investment überdenken

02.12.24 08:47 Uhr

Die Gubor Schoko­laden GmbH hat am 25.11.2024 mitgeteilt, dass ein Treu­hand­modell imple­mentiert und die Zeichnungsfrist für die Gubor-Anleihe 2024/29 verlängert wird. Das ist eine nette aber leider schön­färber­ische Umschrei­bung.

Im Kern geht es um die Änderung der Anleihe­bedingungen:
„Dies beinhaltet die Einsetzung der MSW GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaft Steuer­beratungs­gesell­schaft als Treuhandgesellschaft. Gemäß dem Treuhandvertrag vom 25. November 2024 wird die Auszahlung des Brutto­emissions­erlöses über ein Treuhand­konto durchgeführt. Nach Begebung der Anleihe ist die Bedingung für die Freigabe des Brutto­emissions­erlöses durch die Treuhand­gesellschaft das Vorliegen einer Bestätigung einer unabhängigen Beratungsgesellschaft, dass die Durchfinanzierung der Emittentin für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährleistet ist.“

„Gleichzeitig hat die Gesellschaft daher beschlossen, die Schuld­verschreibungen unabhängig von dem bisher im Prospekt festgelegten Mindestvolumen von 50 Mio. Euro zu emittieren.“

„Um den Investoren die Gelegenheit zu geben, sich ein Bild von der Struktur und der Tragfähigkeit der angepassten Bedingungen der Gubor Anleihe 2024/2029 zu machen, werden die Angebotsfristen um sieben Kalendertage verlängert.“

Offensichtlich besteht die Gefahr, dass das geplante Mindestemissionsvolumen von 50 Mio. Euro wohl nicht erreicht werden könnte.

Damit entfällt ein wesentlicher Eckpunkt unserer Einschätzung von 12.11.2024:
https://www.fixed-income.org/anleihen-check/anleihen-check-suesses-investment.html

Wenn die Anleihebedingungen geändert werden, muss die Zeichnungsfrist übrigens verlängert werden, und den Anlegern Gelegenheit geboten werden, von ihrer Zeichnung zurückzutreten. Es handelt sich also nicht um eine besonders freundliche Maßnahme. Zudem hat die Gesellschaft in der Meldung vom 25.11. nicht explizit auf die Möglichkeit hingewiesen, Orders zu stornieren.

Ein Investment in die Gubor-Anleihe erscheint aktuell eher bitter als zartbitter. Anleger sollten aufgrund der geänderten Anleihebedingungen ihr Investment in die Gubor-Anleihe 2024/29 (ISIN DE000A383SJ3, WKN A383SJ) überdenken und Orders ggf. stornieren. 

www.fixed-income.org
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