Gubor: Das ist nur bitter und nicht zartbitter, Anleger sollten Investment überdenken
Die Gubor Schokoladen GmbH hat am 25.11.2024 mitgeteilt, dass ein Treuhandmodell implementiert und die Zeichnungsfrist für die Gubor-Anleihe 2024/29 verlängert wird. Das ist eine nette aber leider schönfärberische Umschreibung.
Im Kern geht es um die Änderung der Anleihebedingungen:
„Dies beinhaltet die Einsetzung der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandgesellschaft. Gemäß dem Treuhandvertrag vom 25. November 2024 wird die Auszahlung des Bruttoemissionserlöses über ein Treuhandkonto durchgeführt. Nach Begebung der Anleihe ist die Bedingung für die Freigabe des Bruttoemissionserlöses durch die Treuhandgesellschaft das Vorliegen einer Bestätigung einer unabhängigen Beratungsgesellschaft, dass die Durchfinanzierung der Emittentin für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährleistet ist.“
„Gleichzeitig hat die Gesellschaft daher beschlossen, die Schuldverschreibungen unabhängig von dem bisher im Prospekt festgelegten Mindestvolumen von 50 Mio. Euro zu emittieren.“
„Um den Investoren die Gelegenheit zu geben, sich ein Bild von der Struktur und der Tragfähigkeit der angepassten Bedingungen der Gubor Anleihe 2024/2029 zu machen, werden die Angebotsfristen um sieben Kalendertage verlängert.“
Offensichtlich besteht die Gefahr, dass das geplante Mindestemissionsvolumen von 50 Mio. Euro wohl nicht erreicht werden könnte.
Damit entfällt ein wesentlicher Eckpunkt unserer Einschätzung von 12.11.2024:
https://www.fixed-income.org/anleihen-check/anleihen-check-suesses-investment.html
Wenn die Anleihebedingungen geändert werden, muss die Zeichnungsfrist übrigens verlängert werden, und den Anlegern Gelegenheit geboten werden, von ihrer Zeichnung zurückzutreten. Es handelt sich also nicht um eine besonders freundliche Maßnahme. Zudem hat die Gesellschaft in der Meldung vom 25.11. nicht explizit auf die Möglichkeit hingewiesen, Orders zu stornieren.
Ein Investment in die Gubor-Anleihe erscheint aktuell eher bitter als zartbitter. Anleger sollten aufgrund der geänderten Anleihebedingungen ihr Investment in die Gubor-Anleihe 2024/29 (ISIN DE000A383SJ3, WKN A383SJ) überdenken und Orders ggf. stornieren.
www.fixed-income.org
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