Nachtruhe

Bei Störung der Nachtruhe droht Bußgeld: Das ist in einer Wohnung ab 22 Uhr verboten

10.01.25 14:04 Uhr

5.000 Euro Bußgeld für Ruhestörung: Das ist ab 22 Uhr verboten | finanzen.net

In Deutschland beginnt um 22 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. Verstöße dagegen können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Welche Tätigkeiten abends untersagt sind und wie Konflikte mit Nachbarn vermieden werden können, zeigt dieser Überblick.

Rechtslage zur Nachtruhe

Die gesetzlichen Ruhezeiten in Deutschland sollen sicherstellen, dass die Anwohner ungestört entspannen können. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten in vielen Regionen ganztägige Ruhezeiten. Die Regelungen können je nach Bundesland leicht variieren, verfolgen aber stets das Ziel, Lärm und Störungen in Wohngebieten zu minimieren. Wer diese Ruhezeiten missachtet, begeht eine Ruhestörung und es droht eine Bußgeldstrafe, so Generali.

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Verbotene Aktivitäten nach 22 Uhr

Mit Beginn der Nachtruhe gelten strikte Vorgaben, um die Ruhe der Nachbarn zu gewährleisten. Musik und Fernseher dürfen nur noch in Zimmerlautstärke genutzt werden. Auch das Staubsaugen zählt zu den Tätigkeiten, die nach 22 Uhr nicht mehr ausgeführt werden dürfen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Handwerkliche Arbeiten wie Bohren oder Hämmern sind ebenfalls untersagt, da sie als besonders lärmintensiv gelten, erklärt anwalt.org. Selbst alltägliche Dinge wie das Verschieben von Möbeln können in hellhörigen Wohnungen schnell zur Störung werden.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen die Nachtruhe verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Laut CHIP.de können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen, etwa bei der Nutzung lauter Maschinen oder Gartengeräte an Feiertagen, können die Strafen sogar bis zu 50.000 Euro betragen. Zusätzlich zu den finanziellen Sanktionen führen wiederholte Lärmbelästigungen häufig zu eskalierenden Nachbarschaftskonflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen.

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Ausnahmeregelungen

In bestimmten Fällen ist Lärm während der Ruhezeiten nicht automatisch als Ruhestörung einzustufen. Laut Generali gibt es vor allem im gewerblichen Bereich Ausnahmen von der Nachtruhe. So sind beispielsweise Ernte- und Bestellarbeiten in der Landwirtschaft zwischen 5 und 6 Uhr oder zwischen 22 und 23 Uhr erlaubt. Auch Außengastronomen dürfen, sofern keine speziellen Regelungen der Gemeinde bestehen, bis 24 Uhr Gäste bewirten. Betriebe, die über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen, dürfen ebenfalls während der Nacht arbeiten.

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Konfliktvermeidung

Die Vermeidung von Konflikten erfordert Rücksichtnahme und vorausschauendes Handeln. Laute Tätigkeiten wie Bohren oder Staubsaugen werden idealerweise außerhalb der Ruhezeiten erledigt. Zudem hilft es im Sinne einer guten Nachbarschaft, im Vorfeld über eine geplante Veranstaltung oder Feier zu informieren sowie beim Kauf von Haushaltgeräten auch auf eine geringe Geschäuschbelastung Wert zu legen.

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Redaktion finanzen.net

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