NASDAQ-Titel Amazon-Aktie im Plus: ver.di ruft am "Prime Day" zu Warnstreiks bei Amazon auf - Klage gegen verschärfte EU-Regulierung
Im Einsatz für einen Tarifvertrag hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten in den deutschen Amazon-Verteilzentren am Dienstag zum Warnstreik aufgerufen.
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"Es geht um Würde und Respekt", argumentierte die Gewerkschaft. "Nur Tarifverträge schützen Beschäftigte verbindlich vor Unternehmenswillkür, und sie sind ein Zeichen von Anerkennung der harten Arbeit, die Beschäftigte täglich leisten." ver.di verlangt unter anderem, dass Amazon den Flächentarif des Einzel- und Versandhandels anerkennt.
Das US-Unternehmen hatte in Erwartung des Warnstreiks mitgeteilt, es erwarte keine Einschränkungen für die Kundschaft. Amazon betont zudem, der Einstiegslohn in der Logistik werde von September an inklusive Bonuszahlungen bei 14 Euro pro Stunde liegen. Hinzu kämen Vergünstigungen.
ver.di kritisierte, Beschäftigte bei Amazon verdienten dennoch mehrere Hundert Euro weniger als bei tarifgebundenen Unternehmen. Zum Warnstreik aufgerufen sind die Beschäftigten in neun Verteilzentren. Teils hätten die Aktionen schon am Sonntag begonnen. Am Dienstag und Mittwoch lief bei Amazon eine Rabattaktion.
Amazon reicht Klage gegen verschärfte EU-Regulierung ein
Amazon wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrößte Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll. Der US-Konzern legte beim EU-Gericht in Luxemburg Widerspruch gegen den Status einer besonders großen Online-Plattform nach dem Digital Services Act (DSA) ein.
Amazon argumentierte am Dienstag, dass der Konzern als Händler für Verbraucherartikel nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Denn ihr Ziel sei, die Risiken durch Dienste zu minimieren, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten.
Auch sei Amazon in keinem der einzelnen EU-Länder der größte Einzelhändler. Würde der Konzern als große Plattform einer verschärften Aufsicht unterworfen und die lokalen Einzelhandels-Konkurrenten nicht, wäre Amazon dadurch benachteiligt, hieß es. Zugleich betonte Amazon, dass man seit Jahren viel dafür unternehme, um Kunden vor illegalen Waren wie Produktfälschungen zu schützen.
Die EU-Kommission betrachtet etwa auch Googles Shopping-Marktplatz und den chinesischen Online-Händler Alibaba als besonders große Online-Plattformen. Der deutsche Modehändler Zalando zog bereits Ende Juni gegen die Einstufung vor Gericht. Er argumentierte, die EU-Kommission habe sein hybrides Geschäftsmodell ignoriert: Denn Zalando verkaufe auch eigene Artikel. Der DSA gelte aber aber nicht für den Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht habe mitgezählt werden dürfen.
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte seinerzeit, dass es beim DSA nicht nur um Hassrede, Falschinformationen oder Cyber-Mobbing gehe - sondern etwa auch um die Einhaltung von Altersbeschränkungenden sowie den Kampf gegen illegale oder unsichere Artikel.
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Außerdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.
Im NASDAQ-Handel zeigte sich die Amazon-Aktie 1,30 Prozent höher bei 128,78 US-Dollar.
BERLIN (dpa-AFX) / (Reuters)
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13.06.2018 | Amazon Hold | Morningstar | |
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23.03.2017 | Whole Foods Market Sell | UBS AG | |
14.08.2015 | Whole Foods Market Sell | Pivotal Research Group | |
04.02.2009 | Amazon.com sell | Stanford Financial Group, Inc. | |
26.11.2008 | Amazon.com Ersteinschätzung | Stanford Financial Group, Inc. |
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