Streit eskaliert

Einfuhrstopp für iPhones: QUALCOMM weitet Patentklage gegen Apple nach Deutschland aus

19.07.17 15:20 Uhr

Einfuhrstopp für iPhones: QUALCOMM weitet Patentklage gegen Apple nach Deutschland aus | finanzen.net

Der Chipkonzern QUALCOMM zieht in seinem eskalierenden Streit mit Apple nun auch in Deutschland vor Gericht.

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In Mannheim und München seien Klagen mit dem Vorwurf der Verletzung jeweils eines Patents eingereicht worden, teilte QUALCOMM am Mittwoch mit. Dabei will QUALCOMM einen Einfuhrstopp für iPhones nach Deutschland erreichen und verlangt auch Schadenersatz.

Anders als in den USA geht es darum, den Import aller iPhone-Modelle zu stoppen und nicht nur solcher mit Chips des Konkurrenten Intel, wie QUALCOMM-Chefjurist Don Rosenberg der Deutschen Presse-Agentur sagte. Derzeit würden in Europa aber ohnehin nur Apple-Telefone mit Kommunikations-Chips von Intel verkauft.

Damit wird Deutschland nach mehreren Jahren Pause wieder zum Schauplatz eines hochspannenden Patentkonflikts in der Mobilfunk-Industrie. Zuvor hatten sich vor allem Apple und Samsung mit Klagen in Mannheim und München überzogen. Die deutschen Gerichte gelten im Vergleich zu amerikanischen als deutlich schneller bei ihren Entscheidungen und freundlicher gegenüber Patentinhabern.

Rosenberg ließ durchblicken, dass QUALCOMM dies ähnlich sieht: "Deutschland hat ein besonders attraktives Rechtssystem für diejenigen, die an Rechte auf Eigentum glauben." Die Gerichte seien zudem bekannt für eine strikte Rechtsdurchsetzung.

QUALCOMM-Chips sorgen in vielen Smartphones für die Funkverbindung. Mit Apple streiten sich die Kalifornier seit Januar vor Gericht. Zunächst klagte Apple mit dem Vorwurf, der Halbleiter-Spezialist verlange zu viel für Patentlizenzen und forderte eine Milliarde Dollar, die QUALCOMM zunächst zugesagt habe, dann aber zurückgehalten habe. Der Chip-Hersteller antwortete mit einer Gegenklage und warf Apple unter anderem vor, Tatsachen zu verfälschen und Regulierer in den USA und Asien zu Attacken angestachelt zu haben. Vor knapp zwei Wochen legte QUALCOMM mit weiteren US-Klagen mit dem Vorwurf der Verletzung von sechs Patenten nach und will die Einfuhr von iPhones mit Intel-Chips in die USA verbieten lassen.

Apple zeigt sich vor allem unzufrieden damit, dass QUALCOMM seine Lizenzgebühren als einen prozentualen Anteil vom Gerätepreis haben will. Der iPhone-Konzern argumentiert, dass es seine eigenen Innovationen seien, die die Telefone teurer machten, während der Wert der Kommunikationschips gleich bleibe. QUALCOMM kontert, zum einen sei das die branchenübliche Vorgehensweise bei Patentlizenzen. Zum anderen gingen seine von Apple verwendeten Innovationen weit über die Kommunikations-Halbleiter hinaus. Die Patentklagen in Deutschland sollten auch den "Nonsense von Apple" widerlegen, dass QUALCOMM keine frischen Innovationen in anderen Bereichen beitrage, sagte Rosenberg.

QUALCOMM-Chef Steve Mollenkopf hatte Anfang der Woche gesagt, die Erfahrung zeige, dass solche Konflikte am Ende traditionell eher durch Gespräche statt durch Gerichtsverfahren beigelegt würden. Auch Rosenberg schlug in diese Kerbe: "Prozesse sind nicht der beste Weg, um Konflikte zwischen Unternehmen beizulegen." Zugleich habe QUALCOMM kein Problem damit, den Wert seiner Patente vor Gericht von unabhängigen Dritten beziffern zu lassen. Im Kern sei QUALCOMM aber ist kein klagefreudiges Unternehmen und mit der Klage von Apple in den Streit hineingezogen worden. "Wir haben sehr selektiv Maßnahmen ergriffen, um unser geistiges Eigentum zu verteidigen." Apple könnte eventuell auch weitere Patente zu den Klagen hinzufügen.

Bei den Klagen in Deutschland gehe es ähnlich wie in den USA um Patente für Technologien, die Geräte effizienter und leistungsstärker machten, sagte Rosenberg. Konkret geht es um ein Verfahren, mit dem der Stromverbrauch eines Smartphones intelligent an die jeweils anliegende Aufgabe angepasst werden kann. Außerdem beruft sich QUALCOMM auf eine Methode, mit der bei einer Videoübertragung mehrere Datenübertragungsspuren in eine Art Super-Autobahn zusammengefasst würden, um die Daten stromsparend zu übermitteln. Das seien keine Patente, die zum Grundstock technischer Standards gehören, betonte er. Für solche Patente gelten besondere Regeln und Lizenzen auf sie müssen zu "fairen" Konditionen und ohne Diskriminierung gewährt werden. Deshalb kann man mit ihnen auch keine Verkaufsverbote erwirken.

Zugleich gehe es in den deutschen Klagen um relativ neue Patente, die noch nicht von Lizenzvereinbarungen zwischen QUALCOMM und Apples Auftragsfertigern abgedeckt seien, sagte Rosenberg. QUALCOMM streitet vor Gericht auch mit den Produzenten, die keine Zahlungen mehr leisten - weil sie kein Geld von Apple dafür bekämen. Der iPhone-Konzern steht den Unternehmen in den Konflikten rechtlich bei.

QUALCOMM steht bereits verstärkt unter Druck, weil Regulierer in Europa, den USA und Südkorea das Geschäftsmodell des Konzerns unter die Lupe nehmen und ihm zum Teil unfairen Wettbewerb vorwerfen./so/DP/stb

SAN DIEGO (dpa-AFX)

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