Volkswagen-Aktie verliert dennoch: Haustarifvertrag für neue VW-Software-Sparte steht - Mitarbeiter angeklagt
Für die neue Software-Sparte im Volkswagen-Konzern gibt es jetzt einen eigenen Haustarifvertrag.
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Die IG Metall und das Unternehmen berichteten am Donnerstag über das Ergebnis der abgeschlossenen Verhandlungen. Eine Besonderheit sind selbstbestimmte Arbeitszeiten - so soll eine "agile" Entwicklung von IT-Projekten sichergestellt werden. Als Grundmodell ist eine 35-Stunden-Woche vorgesehen, die Beschäftigte aber in einem Korridor zwischen 28 und 40 Stunden nach Bedarf individuell ausfüllen können.
"Eine vereinbarte Arbeitszeitbremse verhindert ausufernde Anforderungen", betonte die IG Metall. Laut Volkswagen (VW) gilt der Tarifvertrag rückwirkend ab 1. Januar für etwa 4000 Beschäftigte in Deutschland. Die Sparte wird vor allem aus Ingolstadt und Wolfsburg gesteuert.
Zudem bekommen Mitarbeiter der "Car-Software-Org" unter anderem ein Recht auf mobile Arbeit, Sabbaticals und laufende Qualifizierung. Für die Bezahlung gilt ein "kompetenzbasiertes Entgeltsystem".
Volkswagen erklärte, die Regelungen spiegelten die speziellen Anforderungen von flexiblen, eigenverantwortlichen Teams wider. "Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der IG Metall neue, zeitgemäße Wege für die tarifliche Gestaltung der agilen Arbeitswelt im Softwarebereich aufzeigen können", so Personalvorstand Gunnar Kilian.
In der markenübergreifenden Software-Tochter arbeiten mehrere Tausend konzerneigene IT-Fachkräfte zusammen. Hinzu kommen soll über die nächsten Jahre weiteres Personal aus Neueinstellungen oder Firmenübernahmen. Der VW-Konzernbetriebsrat hatte früh klargemacht, dass auch für den neuen Bereich tarifliche Regeln mit voller Mitbestimmung gelten sollen und der Wechsel in die Einheit freiwillig sein müsse. Chef Bernd Osterloh sagte: "Für das neue Tarifwerk war der VW-Haustarif an vielen Stellen prägend, etwa bei der Altersvorsorge oder der Möglichkeit des Sabbaticals." Solche Angebote könnten weitere Talente aus der IT-Branche anziehen.
VW-Mitarbeiter angeklagt: Verdacht der Beihilfe zur Marktmanipulation
Wegen Verdachts der Beihilfe zur Marktmanipulation im Jahr 2015 ist ein Mitarbeiter von Volkswagen angeklagt worden. Es gehe um eine Unternehmensmeldung zu CO2-Werten, in der "nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine bewusst unzutreffende, zu geringe Anzahl betroffener Fahrzeuge mit zu geringen Überschreitungen der Katalogwerte angegeben worden" seien, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag. Kurz nach dem Auffliegen des Dieselskandals hatte Volkswagen im Dezember 2015 eine vorherige Mitteilung zu Falschangaben bei CO2-Werten geändert und berichtet, dass statt 800 000 Autos nur höchstens 36 000 betroffen seien.
Über das neue Strafverfahren hatte zunächst die "Wirtschaftswoche" berichtet. Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten sei gegen eine Geldauflage von 30 000 Euro eingestellt worden, hieß es bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Aus Sicht der Strafverfolger hat die damalige Ad-hoc-Meldung den Börsenkurs des Unternehmens positiv beeinflusst und dabei die tatsächlich weiter vorhandenen wirtschaftlichen Risiken unklar gelassen.
Ein VW-Sprecher sagte, dass sich das Unternehmen zu Strafverfahren gegen einzelne Personen nicht äußerte. Er verwies aber darauf, dass das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Volkswagen AG im Kontext etwaiger Manipulation bei der Ermittlung von Verbrauchs- und CO2-Werten im April 2020 eingestellt worden seien.
Via XETRA verliert die VW-Aktie zeitweise 0,96 Prozent auf 158,48 Euro.
/jap/DP/mis
WOLFSBURG/INGOLSTADT (dpa-AFX)
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