Skandalaufarbeitung

Insolvenzverwalter beunruhigt Wirecard-Aktionäre - Müssen Dividenden zurückgezahlt werden?

21.05.21 20:41 Uhr

Insolvenzverwalter beunruhigt Wirecard-Aktionäre - Müssen Dividenden zurückgezahlt werden? | finanzen.net

Bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals sorgt Insolvenzverwalter Michel Jaffé für Unruhe unter den Aktionären.

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Auslöser sind Medienberichte, wonach Jaffé die für die Jahre 2017 und 2018 von Wirecard gezahlten Dividenden zurückfordern wolle. Das sei "ein Schock für die betrogenen Aktionäre", kritisierte der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil am Freitag. Mattil vertritt im Insolvenzverfahren die Forderungen einer Reihe von Wirecard-Aktionären.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) versuchte, die Wogen mit dem Hinweis auf das Aktiengesetz zu glätten. Denn dort ist geregelt, dass Aktionäre Gewinnanteile nur dann zurückzahlen müssen, "wenn sie wussten oder infolge von Fahrlässigkeit nicht wussten, dass sie zum Bezug nicht berechtigt waren". "Deshalb... bitte Ruhe bewahren", schrieb DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler auf Twitter.

Der rechtliche Hintergrund: Wenn betrügerische Firmen Insolvenz anmelden, ist es nach Angaben von Steueranwälten und Insolvenzverwaltern übliches Prozedere, die falschen Bilanzen zu korrigieren - und damit in der Folge auch Steuerzahlungen und Gewinnausschüttungen. Jaffés Kanzlei äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Berichten.

Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre über 12 Milliarden Euro Forderungen angemeldet. Dabei zeichnet sich ohnehin ein grundsätzlicher Rechtsstreit um die Forderungen der Aktionäre im Insolvenzverfahren ab. Aktionäre sind zunächst Miteigentümer eines Unternehmens, nicht Gläubiger, die Kredite gegeben haben. Jaffé hat deshalb mehrfach erklärt, dass möglicherweise gerichtlich geklärt werden müsse, ob die Aktionäre im Insolvenzverfahren Ansprüche haben.

Wirtschaftsprüferaufsicht bekommt nach Wirecard-Fall schärfere Regeln

Nach ihrer umstrittenen Rolle im Wirecard-Skandal hat die Wirtschaftsprüferaufsicht Apas schärfere Regeln verordnet bekommen. Künftig sind Mitarbeiter, die 5000 Euro oder mehr an Unternehmensanteilen besitzen, von der Überwachung der Wirtschaftsprüfer der jeweiligen Unternehmen ausgeschlossen. Für die Apas-Leitung gilt das unabhängig vom Wert der Aktien, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mitteilte.

Der Apas wurden im Skandal um den mutmaßlichen Milliardenbetrug bei Wirecard Versäumnisse vorgeworfen. Ihr Chef wurde entlassen, nachdem er im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagte, privat mit Aktien des Unternehmens gehandelt zu haben, während die Aufsicht die Wirecard-Prüfer unter die Lupe nahm. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dessen Ressort für die Apas zuständig ist, musste im Zuge der Vorfälle vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.

Auch die Mitteilungspflichten für etwaige Interessenskonflikte sind nun klar geregelt. So müssen Mitarbeiter anzeigen, sobald ihre Aktien durch Wertsteigerungen den Wert von 5000 Euro übersteigen. Verstöße können dienstrechtlich geahndet werden.

Die Apas beaufsichtigt Abschlussprüfer in Deutschland. Im Fall Wirecard hatten Prüfer der Firma EY jahrelang Bilanzen abgesegnet und sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug hingeschaut zu haben. Die Apas griff im Mai 2020 ein - wenige Wochen, bevor der inzwischen insolvente Konzern Wirecard ein Bilanzloch von 1,9 Milliarden Euro einräumte. Die Münchener Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Unternehmen seit 2015 Scheingewinne auswies.

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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Bildquellen: Wirecard, CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images

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