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Gesetzesentwurf zu atomaren Haftungsrisiken

30.09.15 09:59 Uhr

Gesetzesentwurf zu atomaren Haftungsrisiken | finanzen.net

Die Bundesregierung beabsichtigt die Einführung einer De-facto-Ewigkeitshaftung für die Betreiber von Kernkraftwerken.

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Aus Sicht von Standard & Poor's Ratings Services könnte dieses Ad-hoc-Gesetz die bislang verfolgten Unternehmensstrategien von Firmen wie E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW nachhaltig verändern. Dies wiederum könnte die Kreditwürdigkeit der Unternehmen langfristig beeinflussen.

Weitgehende Nachhaftung

Unserem Verständnis nach soll das Gesetz verhindern, dass sich Betreiber kerntechnischer Anlagen mit einem Konzernumbau der Haftung für die nuklearen Entsorgungskosten entziehen. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Drähte der Betreibergesellschaft zur Mutter gekappt sind, soll die Obergesellschaft durch die Gesetzesinitiative der Bundesregierung in Anspruch genommen werden können.
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Im Gesetzentwurf findet sich daher die Formulierung, man wolle eine "Konservierung der aktuellen Haftungssituation" erreichen, da die derzeit geltende Rechtslage "grundsätzlich die Kündigung von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen mit der Folge einer Begrenzung der Nachhaftung" erlaube. Ziel der Initiative der Bundesregierung ist es, "eine langfristige Konzernhaftung für die nukleare Entsorgung zu gewährleisten und somit die Risiken für die öffentlichen Haushalte zu reduzieren".

Standard & Poor‘s geht davon aus, dass das Gesetz dazu führen wird, dass Unternehmen wie E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW ihre bislang verfolgten Strategie der Ausgliederung ihrer Verbindlichkeiten im Nuklear-Bereich nicht unverändert fortführen können. Dies könnte die Ratings der Unternehmen unter Druck setzen.

Rating für E.ON SE bestätigt

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden geänderten Gesetzeslage hat beispielsweise E.ON Anfang September nur die konventionelle Stromerzeugung durch Gas- und Kohlekraftwerke, Energiehandel sowie Exploration in die neue Gesellschaft "Uniper" überführt; die Verbindlichkeiten aus dem Nuklearbereich und damit die Haftung für die Atomrisiken verbleibt hingegen bei E.ON selbst. Dennoch hat Standard & Poor’s das Rating ‘BBB+/A-2‘ für E.ON SE unverändert bestätigt. Zwar sieht Standard & Poor’s nach dem Spin-Off neben dem "starken" Geschäftsprofil auch ein "signifikantes" finanzielles Risiko bei dem Unternehmen, jedoch stellen die Transaktionen keine Abweichungen von den Schlussfolgerungen dar, die Standard & Poor’s im Mai getroffen hat.

Stresstests der Regierung

Allerdings beabsichtigt S&P, die base case für seine Analysen anzupassen, um möglichen von dem Gesetz ausgelösten Entwicklungen Rechnung zu tragen. Auch wird S&P die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Stresstests berücksichtigen. Diese stellen dar, inwiefern die bisher vorgenommenen Rückstellungen in den Bilanzen für den Rückbau der Meiler auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld ausreichend sind.
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Diese potenziell negativen Variablen sowie die noch ausstehende Entscheidung der deutschen Bundesregierung über die Einführung eines geldfinanzierten Fonds zur Absicherung der atomaren Haftungsrisiken könnten die Kreditkennzahlen und die Liquiditätspositionen der Betreiber von Kernkraftwerken weiter beschränken und schließlich auch die Kreditwürdigkeit beeinflussen.

Von Vittoria Ferraris, Analystin bei Standard & Poor’s Ratings Services in Mailand

Hier kommentieren jede Woche Analysten von Standard & Poor’s Credit Ratings Services (S&P) die Entwicklungen in der Wirtschaft und an den Finanzmärkten - und welche Herausforderungen sich daraus für Wachstum und Stabilität ergeben. S&P ist seit 30 Jahren mit inzwischen neun Standorten in Europa vertreten, im Frankfurter Büro arbeiten 120 Mitarbeiter aus 19 Ländern. Mehr Infos unter www.spratings.de

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Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

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08.11.2024RWE Market-PerformBernstein Research
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