ROUNDUP: McCain gewinnt Rechsstreit um die Grinse-Krokette

19.12.24 13:25 Uhr

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der kanadische Lebensmittelkonzern McCain hat den Kampf um Kroketten in Smiley-Form für sich entschieden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht untersagte dem Konkurrenten Agrarfrost aus Niedersachsen, Tiefkühl-Kroketten in dieser Form zu verkaufen (Az. I-20 U 33/24).

Warenformen sind zwar grundsätzlich frei, erläuterte der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Aber es gebe Ausnahmen. "Dafür werden Besonderheiten verlangt." Die erste Ausnahme sei die Coca-Cola-Flasche in ihrer alten Form gewesen. Als eine solche Ausnahme kann nun - nach siebenjährigem Rechtsstreit - auch die Smiley-Krokette gelten.

Die hatte Konkurrent Agrarfrost 2017 auf der Lebensmittelmesse Anuga in Köln Großverbrauchern im Gastro-Bereich angeboten - und sich damit den Zorn der Kanadier zugezogen. Die hatten sich die Smiley-Krokette als europäische Marke schützen lassen und pochten auf diesen Schutz. Prompt beantragten die Niedersachsen, die Marke löschen zu lassen - vergeblich.

Dennoch setzten die Wildeshausener den Rechtsstreit danach vor deutschen Gerichten fort. Nach dem Landgericht in Düsseldorf bescheinigte aber nun auch das Oberlandesgericht ihnen rechtskräftig, dass das Smiley in diesem Fall nicht bloß ein dekoratives Element ist, sondern als Hinweis auf das Hersteller-Unternehmen verstanden wird. Entsprechend bestehe Verwechslungsgefahr.

Immer wieder Streit ums Smiley

Zwei Punkte in einem Kreis und eine Kurve als Mund - fertig ist das Smiley. So simpel, so gut. Dachte sich auch der freischaffende Künstler Harvey Ball, als er das Smiley 1963 für eine US-Versicherung erfand, die mit dem lächelnden Gesicht auf Ansteckern ihre Angestellten zum Lachen bringen wollte. Das gelbe Gesicht kam so gut an, dass es zu einem weltweit bekannten Symbol wird.

Ein paar Jahre später erkannte der französische Journalist Franklin Loufrani, wie viel Geld in diesem Symbol steckt. Er gibt den Journalismus auf, lässt sich das Smiley 1971 in weiten Teilen der Welt schützen - was Ball versäumt hatte - und soll Millionen mit den Lizenzgebühren verdient haben. Bis heute werden deswegen Prozesse geführt. Für Kartoffel-Tiefkühlprodukte hat sich aber nicht Loufrani, sondern der kanadische Lebensmittelkonzern und Marktführer McCain das Smiley schützen lassen.

Kitas und Kantinen

Die Niedersachsen hatten für ihre Smiley-Kroketten vergeblich geltend gemacht, dass sie nicht im Endverbraucher-Markt aktiv werden wollen, sondern es mit Profi-Einkäufern für Kitas, Kantinen und Restaurants zu tun haben. Das Firmenlogo von McCain habe man nicht verwendet und der Smiley an sich sei ein Allerweltszeichen, eine lustige Dekoration.

Das sah die McCain-Anwältin in der mündlichen Verhandlung anders: Eine Marktumfrage habe ergeben, dass 30 Prozent der Verbraucher die Smiley-Krokette mit McCain in Verbindung bringen. In diesem Fall sei das gesamte Produkt, die dreidimensionale Krokette, die Marke.

Richter Schüttpelz begründete die Entscheidung auch mit dem guten Marktüberblick der Profi-Einkäufer. Die würden die ungewöhnliche Smiley-Form noch eher mit McCain in Verbindung bringen. "Ob auch der gemeine Esser das als Marke auffasst, damit haben wir uns nicht befasst."/fc/DP/mis