Ärger für Bayer und BASF: Dicamba kann in USA vorerst nicht mehr verkauft werden - Aktien uneinig
Ein US-Gericht hat eine unter Einschränkungen erteilte Zulassung des Unkrautvernichters Dicamba von Bayer aufgehoben.
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Rückschlag für Bayer und BASF: Ein US-Gericht hat eine 2018 erteilte Zulassung des Unkrautvernichters Dicamba aufgehoben. Die US-Umweltbehörde EPA habe die Risiken des Produkts falsch eingeschätzt, hieß es in der Begründung des Gerichts vom Mittwoch (Ortszeit) in San Francisco. Unter Abwägung der Fehler der EPA bei der Zulassung einerseits und der Folgen einer Aufhebung andererseits werde dem Mittel die Registrierung entzogen.
Die Entscheidung betrifft damit neben dem auf Dicamba basierten Unkrautvernichter XtendiMax von Bayer auch Engenia von BASF sowie FeXapan des US-Konzerns Corteva.
Bayer und BASF stimmen mit dem Urteil nicht überein und prüft jeweils die nächsten Schritte, wie Sprecher beider Dax-Konzern der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX sagten.
Abhängig von den Maßnahmen der EPA und davon, ob das Urteil erfolgreich angefochten wird, gehe es nun darum, die Auswirkungen auf die Kunden in den USA in dieser Saison so gering wie möglich zu halten, betonte der Bayer-Sprecher weiter. Über finanzielle Auswirkungen lasse sich derzeit noch nichts sagen.
So dürfen Landwirte die Herbizide nicht länger verwenden, wenngleich sie womöglich bereits viel Geld für Saatgut ausgegeben haben, das dagegen resistent ist. So verdienen Agrarkonzerne neben dem Verkauf der Unkrautvernichter auch Geld etwa mit Soja-, Baumwoll- und Maissaat, die gegen die Herbizide resistent sind, also auf mit Dicamba oder auch Glyphosat behandelten Feldern ausgebracht werden können.
So hatte die EPA die Zulassung für die betreffende Dicamba-Produkte erst gegen Ende 2018 kurz vor dem Auslaufen der alten Genehmigung mit Einschränkungen verlängert. Dicamba sorgte damals insbesondere für negative Schlagzeilen, weil der Wind das Mittel auf Felder wehte, auf denen dagegen nicht-immune Pflanzen angebaut wurden. Wegen der Schäden auf Nachbarfeldern fordern denn auch zahlreiche Bauern Schadenersatz.
Erst im Februar 2020 hatte eine US-Jury Bayer und BASF in einem solchen Rechtsstreit zu millionenschwerem Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen die beiden Unternehmen einem Pfirsichbauern aus Missouri 265 Millionen US-Dollar zahlen. Er beschuldigt die Konzerne, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden sein sollen. Sowohl Bayer als auch BASF kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Dicamba ist schon länger im Einsatz und wurde von dem mittlerweile von Bayer geschluckten US-Saatgutkonzern Monsanto vertrieben, auch da der Verkaufsschlager Glyphosat bei der Bekämpfung bestimmter Unkräuter wegen entstandener Resistenzen teils weniger wirksam wurde. Die Zulassung der nun vom Verbot betroffenen Dicamba-Variante endet derweil ohnehin im Dezember 2020. Aktuell läuft ein Zulassungsverfahren für die folgenden Jahre. Bayer hofft auf eine Zulassungsentscheidung im Herbst. Sollte das nicht der Fall sein, könnte das den Unternehmenswert um 2 bis 3 Prozent schmälern, erklärte Experte Gunther Zechmann vom Analysehaus Bernstein Research.
Dicamba-Verkaufsverbot bremst Rally von Bayer und BASF aus
Nach der für Bayer ungünstigen Entscheidung sind die Papiere der Leverkusener am Donnerstag via XETRA um 4,01 Prozent auf 62,70 Euro zurückgefallen. Alleine in den vergangenen beiden Tagen waren sie jedoch zuvor auch um 8 Prozent gestiegen.
Mit dem Kursabschlag von rund 3 Prozent erhalten die Bayer-Aktien exakt den vom JPMorgan-Analysten Richard Vosser errechneten Dämpfer, der durch die mögliche Gewinneinbuße 2021 auf dem US-Markt gerechtfertigt sei.
Von dem Urteil ist auch der Chemiekonzern BASF betroffen, der ebenfalls Dicamba-Produkte vertreibt. Deren Papiere stiegen via XETRA zuletzt um 0,38 Prozent auf 55,40 Euro.
/mis/jha/
SAN FRANCISCO (dpa-AFX)
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