Nachtflugverbot: Ryanair und Flugsicherung am BER zoffen sich

14.02.25 16:30 Uhr

Im Januar bekam Ryanair das Nachtflugverbot am Flughafen Berlin-Brandenburg zu spüren. Ein Jet der Iren verpasste die letzte Landeoption um rund 90 Sekunden und musste nach Hannover ausweichen. Der Billigflieger hat den BER und die Flugsicherung DFS mehrmals nach solchen Situationen fürs Nachtflugverbot und dessen Durchsetzung kritisiert.Am Freitag (14. Februar) meldet sich Ryanair erneut zu Wort – und fühlt sich jetzt auch noch ungerecht behandelt im Vergleich zu anderen Fluglinien. Flug FR177 von Berlin nach London-Stansted habe am späten Donnerstagabend (13. Februar) «wegen übermäßiger Verspätungen der Flugsicherung, die durch lange Enteisungsschlangen nach starkem Schneefall verursacht wurden» am Boden bleiben müssen, so der Vorwurf der Airline.Ryanair sieht sich benachteiligt wegen Ziel London«Obwohl das Flugzeug 45 Minuten vor dem Beginn des Nachtflugverbots in Berlin abflugbereit war, weigerte sich die Berliner Flugsicherung, das Flugzeug zu seinem Enteisungsplatz rollen zu lassen, so dass sich der Abflug schließlich auf weniger als 15 Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots verzögerte», schreibt Ryanair.«Obwohl Ryanair einen Antrag auf Ausweitung der Startzeit einreichte, wurde dieser abgelehnt, während andere Fluggesellschaften, wie zum Beispiel Condor, weit über die Sperrzeit hinaus abfliegen durften, was eine eindeutige Inkonsequenz bei der Anwendung der Nachtflugregelungen des Berliner Flughafens zeigt.» Außereuropäische Ziele würden offenbar milder behandelt. «In diesem Fall durfte Condor 26 Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots für ihren Langstreckenflug nach Dubai abfliegen, während Ryanairs FR177 in der Warteschleife gehalten wurde und schließlich nicht abfliegen konnte.»Flugsicherung wehrt sich gegen Ryanair-VorwürfeEin Sprecher des BER erklärt: «Die Deutsche Flugsicherung ist für die Einhaltung des Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg verantwortlich.» Ausnahmegenehmigungen könnten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragt werden, der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, kurz LuBB.Die Flugsicherung reagiert deutlich: «Die ständigen Angriffe auf die Berliner DFS zeigen einmal mehr, dass Ryanair offenbar immer noch nicht die Zuständigkeiten und Betriebsabläufe am Berliner Flughafen kennt, nicht auch zuletzt rund um die Nachtflugregelungen», so ein DFS-Sprecher. «Für die Enteisung am Flughafen BER ist die DFS weder zuständig noch verantwortlich.» Der Flughafen beziehungsweise der Dienstleister Wisag würden die Reihenfolge vorgeben. «Wir arbeiten sie nur ab.»Die Abläufe bei der FlugzeugenteisungDie Enteisungsflächen befinden sich am BER nicht am Terminal, sondern im Bereich des Towers, auf dem Vorfeld E. Um dort hinzurollen, brauchen Flugzeuge zwar die Freigabe der Flugsicherung. Dass ein Jet, wie von Ryanair angeführt «abflugbereit» ist, heißt aber nicht zwingend, dass eine Enteisungsposition frei ist. Das ist wiederum nötig für die Rollfreigabe.Enteisung eines Air-France-Jets am BER (Archivbild). Bild: Günter Wicker / BERDer BER erklärt in Sachen Enteisung, die Schneefälle am Abend und in der Nacht seien stärker gewesen als ursprünglich erwartet. «Zudem war der Schnee außergewöhnlich schwer und nass», so der BER-Sprecher. «Das hat die Schneeräumung und das De-Icing vor besondere Herausforderungen gestellt.» Ein sonst mögliches Schnellverfahren bei der Flugzeug-Enteisung sei nicht möglich gewesen. Bei der Schneeräumung der Flächen hätten zudem stets Start- und Landebahnen sowie Taxiways Priorität vor anderen Flächen.«Ein Affront für unsere Kolleginnen und Kollegen»«Immer wieder mussten die Pisten von Schnee befreit werden und waren entsprechend zwischenzeitlich gesperrt», sagt auch der DFS-Sprecher. Seitens der Verantwortlichen am Boden sei die Enteisung nicht reibungslos gelaufen. «Unsere DFS-Kolleginnen und Kollegen in der Kanzel haben mit maximalem Einsatz und maximalem personellen Aufwand trotz der schwierigen Wetterlage einen exzellenten Job gemacht – dafür von der Ryanair fälschlicherweise angegriffen zu werden, ist ein Affront für unsere Kolleginnen und Kollegen.»Ebenso wie der Flughafen verweist auch die Flugsicherung zum Thema Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot auf die LuBB. Die Behörde hat sich bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht zu den Aussagen der Billigfluglinie geäußert.Weiter zum vollständigen Artikel bei aeroTELEGRAPH

Quelle: aeroTELEGRAPH

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