Legalisierung

Cannabis am Arbeitsplatz? So gehen DAX-Konzerne wie Conti, BMW & Co. mit der Cannabis-Legalisierung um

31.03.24 14:53 Uhr

Cannabis im Job: Wie die Top-Unternehmen der DAX-Liga, inklusive Conti und BMW, die Legalisierung jonglieren | finanzen.net

Die umstrittene, teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland zum 1. April stellt Unternehmen in Deutschland vor neue administrative Herausforderungen.

Werte in diesem Artikel
Aktien

76,82 EUR -0,30 EUR -0,39%

64,22 EUR -1,18 EUR -1,80%

28,96 EUR -0,25 EUR -0,86%

11,10 EUR -0,07 EUR -0,58%

Indizes

19.969,9 PKT -272,7 PKT -1,35%

Ist Kiffen am Arbeitsplatz künftig erlaubt? Die Deutsche Presse-Agentur hat bei mehreren DAX-Konzernen nachgefragt, wie der Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich geregelt ist und was sich mit der Cannabis-Legalisierung ändert. Die Antworten zusammengefasst:

Continental

Beim Autozulieferer Continental ist der Umgang mit Alkohol und anderen Rauschmitteln im Rahmen von lokalen Betriebsvereinbarungen klar geregelt, wie das Unternehmen mitteilte. In der Regel gelte an den Standorten in Deutschland ein absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot, hierbei werde nicht zwischen Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln differenziert. Im Rahmen von Firmenveranstaltungen würden jeweils anlassbezogene Vereinbarungen getroffen.

Beiersdorf

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden hat laut einer Sprecherin beim Konsumgüterkonzern Beiersdorf höchste Priorität. Grundsätzlich sei im Unternehmen der Konsum aller berauschenden Substanzen am Arbeitsplatz untersagt. Diese Regelung umfasse auch Alkohol und werde dementsprechend auf Produkte erweitert, die von der Teillegalisierung von Cannabis betroffen sind. Bei besonderen Firmenveranstaltungen am Hauptsitz in Hamburg werde Alkoholkonsum in gewissen Grenzen und als Ausnahme zugelassen. Es sei jedoch nicht geplant, diese Ausnahmeregelung auf den Konsum von THC-haltigen Produkten auszuweiten.

BMW

Der Autobauer BMW teilte mit, aktuell die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf das Arbeitsumfeld und die betrieblichen Regelungen zu prüfen. Es gebe Gespräche mit den Sozialpartnern, um eine gesonderte Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abzuschließen. Grundsätzlich gelte, "dass die Ausführung jeglicher Arbeitsleistungen unter dem Einfluss berauschender Substanzen verboten ist".

Daimler Truck

Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Suchtmitteln während der Arbeitszeit sei beim Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck untersagt. "Bei Daimler Truck ist das Kiffen während der Arbeitszeit verboten", teilte ein Sprecher mit.

DHL

Legale oder illegale psychoaktive Substanzen und deren Konsum, der zu Verhaltensänderungen oder einem eingeschränkten Reaktionsvermögen führen kann, habe grundsätzlich nichts am Arbeitsplatz zu suchen, teilte der Logistikkonzern DHL mit.

Henkel

Für den Konsumgüterkonzern Henkel gehört Cannabis zu Rauschmitteln und dürfe aus diesem Grund, genauso wie Alkohol und andere Substanzen, nicht am Arbeitsplatz konsumiert werden.

E.ON

Der Energieversorger E.ON verweist auf eine Betriebsvereinbarung, in der es heiße: "Nach dem Konzept der Punktnüchternheit soll am Arbeitsplatz konsequent auf Alkohol und andere Suchtmittel verzichtet werden." Wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln steht, sei nicht mehr imstande, seine Arbeit gefahrenfrei auszuüben und dürfe diese deshalb nicht fortführen. Die entsprechende Führungskraft sei dazu verpflichtet, einzugreifen.

Deutsche Telekom

Der Umgang mit Süchten sei Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements, teilte die Deutsche Telekom mit. Es bestünden Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln, die nun mit Blick auf erforderliche Anpassungen überprüft würden.

Infineon

Auch der Chiphersteller Infineon verwies auf eine Betriebsvereinbarung. Demnach seien alle Beschäftigten verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Mitarbeitende dürften sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährden kann.

/rwi/DP/he

BERLIN (dpa-AFX)

Ausgewählte Hebelprodukte auf BMW

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf BMW

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Bildquellen: Oprea George / Shutterstock.com

Nachrichten zu Deutsche Telekom AG

Analysen zu Deutsche Telekom AG

DatumRatingAnalyst
10.12.2024Deutsche Telekom OverweightBarclays Capital
09.12.2024Deutsche Telekom BuyGoldman Sachs Group Inc.
29.11.2024Deutsche Telekom BuyGoldman Sachs Group Inc.
29.11.2024Deutsche Telekom BuyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
28.11.2024Deutsche Telekom OverweightJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
10.12.2024Deutsche Telekom OverweightBarclays Capital
09.12.2024Deutsche Telekom BuyGoldman Sachs Group Inc.
29.11.2024Deutsche Telekom BuyGoldman Sachs Group Inc.
29.11.2024Deutsche Telekom BuyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
28.11.2024Deutsche Telekom OverweightJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
26.11.2024Deutsche Telekom NeutralUBS AG
14.11.2024Deutsche Telekom NeutralUBS AG
14.10.2024Deutsche Telekom NeutralUBS AG
10.10.2024Deutsche Telekom NeutralUBS AG
10.09.2024Deutsche Telekom NeutralUBS AG
DatumRatingAnalyst
30.03.2020Deutsche Telekom UnderweightBarclays Capital
18.03.2020Deutsche Telekom UnderweightBarclays Capital
04.03.2020Deutsche Telekom UnderweightBarclays Capital
20.02.2020Deutsche Telekom verkaufenBarclays Capital
19.02.2020Deutsche Telekom UnderperformJefferies & Company Inc.

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Deutsche Telekom AG nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"