Klage wegen Markenschutz

adidas-Aktie im Minus: adidas unterliegt vor EU-Gericht bei Markenschutz

19.06.19 13:27 Uhr

adidas-Aktie im Minus: adidas unterliegt vor EU-Gericht bei Markenschutz | finanzen.net

adidas ist beim Gericht der Europäischen Union mit einer Klage zum EU-weiten Schutz der Marke mit den drei parallel laufenden schwarzen Streifen unterlegen.

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Das Gericht der EU entschied unter anderem, adidas habe nicht nachgewiesen, dass die charakteristische Marke im gesamten Gebiet der EU benutzt worden sei und somit "in diesem Gebiet Unterscheidungskraft erlangt habe". adidas habe Beweise dafür nur für fünf Mitgliedsstaaten vorgelegt, diese hätten nicht auf das gesamte Gebiet der EU hochgerechnet werden können.

Der Rechtsstreit geht zurück auf einen Antrag der belgischen Firma Shoe Branding Europe aus dem Jahr 2016. 2014 hatte das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten von adidas die aus drei parallel verlaufenden schwarzen Streifen auf weißem Hintergrund bestehende sogenannte "Unionsbildmarke" für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen eingetragen. Die Unionsmarke gilt in der gesamten Europäischen Union nach Anmeldung und besteht neben den nationalen Marken.

adidas hatte in der Anmeldung der Marke angegeben, dass diese aus "drei parallelen und im gleichen Abstand zueinander angeordneten Streifen einheitlicher Breite bestehe, die in beliebiger Richtung an der Ware angebracht seien".

2016 jedoch erklärte das EUIPO auf Antrag von Shoe Branding Europe die Marke jedoch mit der Begründung für nichtig, dass "sie weder originäre noch durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft habe" und nicht hätte eingetragen werden dürfen. adidas habe nicht nachgewiesen, dass die Marke in der gesamten EU Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt habe.

Mit dem Urteil weist das Gericht die Klage von adidas gegen die EUIPO-Entscheidung aus dem Jahr 2016 ab.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden. Das Rechtsmittel bedarf der vorherigen Zulassung.

adidas stand nicht unmittelbar für einen Kommentar zur Verfügung.

adidas-Aktien notieren im Mittwochshandel 1,57 Prozent tiefer bei 269,00 Euro.

DJG/uxd/mgo

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