Intel-Aktie freundlich: Intel erzielt rechtlichen Erfolg im Verfahren um EU-Kartellstrafe
Der Chipkonzern Intel hat einen juristischen Sieg errungen.
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Das oberste Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Kartellbehörden in einem jahrelangen Verfahren wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für Computerchips nicht erneut ein Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro gegen den US-Konzern verhängen dürfen.
Die EU-Kommission hatte die Rekordbuße im Jahr 2009 verhängt, weil Intel seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Computerchips bei sogenannten x86-CPU missbraucht habe, indem er Hersteller dafür bezahlte, die Markteinführung bestimmter Produkte mit konkurrierenden Chips zu stoppen oder zu verzögern.
Ein weiterer Vorwurf war, dass der Konzern Herstellern Rabatte gewährte, wenn diese x86-CPUs von Intel kauften. Intel legte gegen die Strafe Berufung ein, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte, der sich mittlerweile über 15 Jahre hinzieht.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG), das zweithöchste europäische Gericht, hatte die ursprüngliche Geldbuße im Jahr 2022 mit der Begründung aufgehoben, dass die Analyse des Falles durch die Kartellbehörden unvollständig gewesen sei und nicht bewiesen habe, dass die mutmaßlichen Rabatte den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Die EU hatte daraufhin eine geringere Geldbuße von rund 376,76 Millionen Euro verhängt und Berufung eingelegt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag die Berufung der Kommission zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Intel und die EU-Kommission waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Im Handel an der NASDAQ geht es für die Intel-Aktie zeitweise um 1,11 Prozent nach oben auf 22,23 US-Dollar.
Von Mauro Orru
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