Israel: Ben-Gvir droht mit Verlassen der Regierung
JERUSALEM (dpa-AFX) - Israels rechtsextremer Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir droht mit dem Verlassen der Koalitionsregierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, sollte diese dem Waffenruhe-Abkommen für den Gazastreifen zustimmen. Das sagte der Politiker auf einer Pressekonferenz nach Angaben der "Times of Israel". Die Vereinbarung mit der islamistischen Hamas, die die Vermittler am Mittwochabend verkündet hatten, werde es den Terrorgruppen in Gaza ermöglichen, sich neu aufzustellen und erneut zu einer Bedrohung für die Bewohner im Süden Israels zu werden, kritisierte er.
Die nach monatelangen indirekten Verhandlungen erzielte Einigung sieht einen mehrstufigen Prozess vor, der zur Einstellung der Kämpfe im Gazastreifen und zur Freilassung der von der Hamas entführten Geiseln führen soll. Das Abkommen soll am Sonntag um 11.15 Uhr MEZ in Kraft treten. Netanjahu hat die Einigung bislang nicht bestätigt. Da noch Einzelheiten offenblieben, gingen die Verhandlungen am Donnerstag in der katarischen Hauptstadt Doha weiter.
Ursprünglich für Donnerstag geplante Sitzungen des israelischen Sicherheitskabinetts und der gesamten Regierung wurden verschoben. Die Gremien müssen dem Gaza-Abkommen noch zustimmen. Israelischen Medienberichten zufolge sollen sie am Freitag zusammentreten. Vonseiten Netanjahus gab es dafür zunächst keine Bestätigung.
Ben-Gvir führt die rechtsextreme Partei Ozma Jehudit (Jüdische Kraft) an. Auch Finanzminister Bezalel Smotrich, Chef der Partei Religiöser Zionismus, könnte sich gegen das Waffenruhe-Abkommen aussprechen. Dessen Billigung durch das Sicherheitskabinett und die gesamte Regierung gilt dennoch als gesichert. Mit dem Ausstieg Ben-Gvirs und möglicherweise auch Smotrichs aus der Koalition würde jedoch Netanjahu die Regierungsmehrheit im Parlament verlieren. Oppositionsführer Jair Lapid hatte aber bereits angekündigt, er wäre in einem solchen Fall bereit, Netanjahu für einen Geisel-Deal ein "Sicherheitsnetz" im Parlament zu bieten./gm/DP/zb