Abmahnung: Apple muss Rücksendungen einfacher machen
Apple-Fans sind eine eingeschworene Gemeinde und loben den iKonzern meist in den höchsten Tönen. Doch das Unternehmen gestaltete zum Beispiel die Rücksendung eines Geräts schwierig. Damit soll jetzt allerdings Schluss sein.
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Servicewüste Deutschland? Scheinbar schon. Der Tech-Riese Apple hat seinen Kunden einige Steine in den Weg gelegt und darum hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun den Zeigefinger erhoben.
Widerruf schwierig, Rücksendung unmöglich?
Wie die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website bekannt gibt, hat sie Apple wegen einiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. So waren zum Beispiel iPhones, bei welchen einige Sicherheitsfeatures wie der Diebstahlschutz aktiviert worden waren, von der Rücksendung ausgeschlossen. Bei einer Apple Watch "Edition Kollektion" war eine Rückgabe erst nach der Kontrolle einer Außenstelle möglich. Und für alle Geräte des Unternehmens galt: Rücksendung nur mit Quittung und in der Originalverpackung.
Gesetzliches Widerrufsrecht
Genau diese Praktiken hat die Verbraucherzentrale nun abgemahnt. Schließlich gilt in Deutschland ein gesetzliches Widerrufsrecht, auch bei Käufen in Online-Shops. Dieses beinhaltet, dass Kunden die Ware 14 Tage ab Erhalt testen dürfen (und damit auch Sicherheitsfeatures aktivieren). Innerhalb dieser zwei Wochen kann der Kauf des Geräts ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Auch, dass Kunden bei fehlerhafter Ware "Apple schnellstmöglich informieren" sollten, ist damit hinfällig. Ebenso ist die Originalverpackung für eine Rücksendung nicht zwingend erforderlich. Doch in einem Fall haben Kunden, die ihr iPhone oder ihren Mac innerhalb der ersten 14 Tage beschädigt zurückschicken möchten, schlechte Karten: Für selbst verursachte Defekte muss der Kunde weiterhin Wertersatz an den Konzern leisten.
Sieg für die Verbraucherzentrale: Apple ändert AGB
Die Abmahnung der Verbraucherschützer wurde von Apple ernst genommen. Der Konzern änderte seine Geschäftsbedingungen und hat sich in einer Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale dazu verpflichtet, ab sofort auf diese Klauseln zu verzichten.
Redaktion finanzen.net
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Bildquellen: Gil C / Shutterstock.com, Vladimir Arndt / Shutterstock.com
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Analysen zu Apple Inc.
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06.01.2025 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
06.01.2025 | Apple Neutral | UBS AG | |
03.01.2025 | Apple Neutral | UBS AG | |
02.01.2025 | Apple Neutral | UBS AG | |
16.12.2024 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
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06.01.2025 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
16.12.2024 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
19.11.2024 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
04.11.2024 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
28.10.2024 | Apple Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
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06.01.2025 | Apple Neutral | UBS AG | |
03.01.2025 | Apple Neutral | UBS AG | |
02.01.2025 | Apple Neutral | UBS AG | |
29.11.2024 | Apple Neutral | UBS AG | |
20.11.2024 | Apple Neutral | UBS AG |
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02.02.2024 | Apple Underweight | Barclays Capital | |
02.01.2024 | Apple Underweight | Barclays Capital | |
21.04.2021 | Apple Sell | Goldman Sachs Group Inc. | |
19.11.2020 | Apple Sell | Goldman Sachs Group Inc. |
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