Habeck hält zusätzliche Ukraine-Hilfen für notwendig

14.01.25 12:15 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Der Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck hält zusätzliche Milliardenhilfen für die Ukraine für notwendig. Das sagte Habeck vor einer Sitzung des erweiterten Grünen-Fraktionsvorstands in Berlin. Die Ukraine verteidige ihr Recht auf Freiheit, auf Selbstbestimmung und das Recht auf Leben. Deutschland habe ihr Unterstützung versprochen. Es sei oft genug bewiesen worden, dass Schwäche von Russlands Präsident Wladimir Putin ausgenutzt werde. "Deswegen, denke ich, ist eine dauerhafte Finanzierung notwendig", sagte Habeck. "Die Möglichkeiten sind da, das Geld zu besorgen."

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In der Bundesregierung hat eine Debatte an Fahrt aufgenommen, ob und wie noch vor der Wahl am 23. Februar ein zusätzliches Budget von rund drei Milliarden Euro für weitere Waffenlieferungen an die Ukraine mobilisiert werden kann.

Scholz will nicht an anderer Stelle sparen

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte vor einer Verringerung deutscher Ukraine-Hilfen gewarnt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte Berichte zurückgewiesen, es gebe in der Frage der zusätzlichen Hilfen eine Blockade des Kanzleramts. "Wir haben im Verteidigungsministerium ein neues Hilfspaket für die Ukraine vorbereitet", sagte Pistorius dem "Tagesspiegel". Darüber müsse jetzt politisch entschieden werden.

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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lehnt Einsparungen an anderer Stelle für die Finanzierung weiterer Waffenlieferungen in die Ukraine ab. Scholz verwies darauf, dass es für die von ihm vorgeschlagene Finanzierung über ein Aussetzen der Schuldenbremse in der gescheiterten Ampel-Regierung keine Mehrheit gegeben habe.

Finanzierung über "außerplanmäßige Ausgabe"?

Habeck verwies zur Finanzierung auf Aussagen von FDP-Parteichef Christian Lindner. Lindner sagte der Mediengruppe Bayern mit Blick auf die drei Milliarden für die Ukraine: "Man kann diese Summe problemlos finanzieren, ohne die Schuldenbremse mit einem Notlagenbeschluss auszusetzen. Das geht beispielsweise als außerplanmäßige Ausgabe."

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Eine solche außerplanmäßige Ausgabe wäre nach Artikel 112 des Grundgesetzes möglich. Darin heißt es, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürften der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Genannt werden aber Voraussetzungen: "Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden." Ein Beispiel für eine solche Ausgabe waren 2013 Soforthilfen für Flutopfer nach schweren Überflutzungen in Teilen Deutschlands. Auch Grünen-Chef Felix Banaszak hat für eine überplanmäßige Ausgabe plädiert./hoe/DP/mis