Gehälter im Blick

VW-Aktie im Minus: Staatsanwaltschaft legt Revision nach Freispruch für VW-Manager ein

30.09.21 13:17 Uhr

VW-Aktie im Minus: Staatsanwaltschaft legt Revision nach Freispruch für VW-Manager ein | finanzen.net

Gegen die Freisprüche im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Revision eingelegt.

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Das Landgericht Braunschweig hatte die vier angeklagten Personalmanager in dem Strafverfahren am Dienstag freigesprochen. "Vor einer Revisionsbegründung warten wir zunächst die schriftlichen Urteilsgründe ab, die voraussichtlich in etwa zwei Monaten vorliegen dürften", hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwochabend.

Die zuständige Kammer urteilte, den Managern sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.

Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der Volkswagen-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten (Az.: 16 KLs 85/19). Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe.

Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern. In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro.

VW-Manager vor Gericht: Akustikfunktion wurde mir nie präsentiert

Im Betrugsprozess zur VW-Dieselaffäre hat ein dritter angeklagter Ex-Manager die Schilderung zu seiner Entlastung fortgesetzt. "Wenn ich etwas klar verstehe, dann positioniere ich mich auch dazu", sagte der frühere Chef der VW-Aggregateentwicklung am Donnerstag vor dem Landgericht Braunschweig. Schwerpunkt seiner mehrstündigen Einlassung war, dass es vor der Einführung eines "sauberen Diesels" auf dem US-Markt viele Probleme gab, die sogenannte Akustikfunktion dabei aber keine besondere Rolle spielte.

Eine Präsentation, bei der die Akustikfunktion gesondert vorgestellt wurde, habe es nie gegeben, sagte der Ex-VW-Manager. Der Begriff dieser Funktion gilt im Kontext der "Dieselgate"-Ermittlungen als eine Art Deckmantel für das Programm, das die Abgasreinigung nur in Tests voll aktivierte. Im September 2015 flogen die Täuschungen in den USA auf. Sechs Jahre später sind vier ehemalige VW-Führungskräfte angeklagt. Ihnen wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug im Zusammenhang mit Millionen manipulierten Dieselautos vorgeworfen (Az.: 6 KLs 23/19).

Der zunächst mitangeklagte frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn muss zu dem Diesel-Betrugsprozess vorerst nicht in der Braunschweiger Stadthalle erscheinen. Der Verfahrenskomplex gegen den 74-Jährigen bleibt aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Vertagung hatte beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig keinen Erfolg.

Aktuell verliert die VW-Aktie im XETRA-Handel 1,01 Prozent auf 194,06 Euro.

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX)

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