NASDAQ-Titel Meta-Aktie und Alphabet-Aktie uneins: Online-Dienste müssen in EU härtere Regeln befolgen
Der Social-Media-Plattform X, Facebook, TikTok und mehreren Google-Diensten drohen künftig Geldstrafen, wenn sie nicht stärker gegen illegale Inhalte vorgehen.
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Von diesem Freitag an sind bestimmte Regeln für 19 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen in der EU rechtlich durchsetzbar. Die Unternehmen müssen zum Beispiel Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller als bisher entfernen.
Für Nutzer wird es wiederum einfacher, solche Inhalte zu melden. Online-Marktplätze wie Amazon sind nun verpflichtet, gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so gut wie möglich zu entfernen und die Käuferinnen und Käufer zu warnen. Außerdem müssen die Konzerne der EU-Kommission regelmäßig berichten, inwiefern ihre Plattformen etwa die psychische Gesundheit oder die Meinungsfreiheit gefährden.
Hintergrund ist das neue EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA). Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat sieht es sehr strenge Vorgaben vor. Denn aus Sicht der EU geht von ihnen ein besonders großes Risiko für die Gesellschaft aus. Sollten die Konzerne die Vorgaben nicht einhalten, droht ihnen eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Zu den 19 zunächst betroffenen Plattformen und Suchmaschinen gehören neben den bereits genannten Zalando, Wikipedia, Booking.com, der Amazon Marketplace und der App Store von Apple sowie Alibaba AliExpress, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, YouTube sowie die Suchmaschinen von Google und Bing. In einigen Monaten sollen die Regeln auch für kleinere Unternehmen gelten, die unter das Gesetz fallen.
Die Meta-Aktie gab an der NASDAQ zuletzt 0,44 Prozent auf 285,50 US-Dollar nach, während es für die Alphabet-Aktie 0,21 Prozent auf 130,69 US-Dollar nach oben ging.
/rew/DP/stk
BRÜSSEL (dpa-AFX)
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