Schummeldiesel : Premiere für geschädigte VW-Fahrer

Erstmals hat ein Oberlandesgericht (OLG) unanfechtbar entschieden, dass ein VW-Händler einen Schummeldiesel zurücknehmen muss.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Das OLG Köln hatte schon im Juni ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach der Besitzer den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückerhalten muss. Eine Revision wurde damals nicht zugelassen (Az. 27 U 13/17).
Wie ein VW-Sprecher nun gegenüber €uro am Sonntag bestätigte, ließen der Konzern und der betroffene Händler die Möglichkeit ungenutzt, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen diese Entscheidung einzulegen.
Der Kläger hatte den 2011 erstmals zugelassenen Gebrauchtwagen vom Typ VW Eos 2,0 TDI im April 2015 gekauft. Im September desselben Jahres war bekannt geworden, dass VW in Motoren dieses Typs Schummelsoftware eingesetzt hatte.
Der VW-Sprecher sagte, man betrachte die Entscheidung des OLG als "rechtsfehlerhaft" und gehe daher von einem Einzelfall aus. Immerhin hätten bundesweit bereits zehn Oberlandesgerichte die Berufungen von Kunden abgewiesen.
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