EU-Kommission: Musk darf Meinung äußern - Ermittlungen gegen X laufen

08.01.25 17:22 Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Posts für die AfD von US-Milliardär Elon Musk auf seiner Plattform X sind laut der Europäischen Kommission sein gutes Recht. Jeder habe das Recht seine Meinung zu äußern, heißt es in einem Schreiben. "Ein Recht, das durch die Charta der Grundrechte geschützt ist." Dennoch ermittelt die Kommission gegen X.

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Im Dezember hatten CDU-Europaabgeordnete die Kommission aufgefordert, die Sichtbarkeit von Musks Beiträgen auf X zu untersuchen. Musk schrieb zuvor an seine über 200 Millionen Follower: "Nur die AfD kann Deutschland retten." Das sorgte für Aufsehen im Bundestagswahlkampf. Zudem berichteten zahlreiche Nutzer, Inhalte von Musk in ihren Feeds zu sehen, obwohl sie ihm nicht folgten oder aktiv mit seinen Beiträgen auseinandersetzten.

Verfahren gegen X läuft seit Ende 2023

Das warf die Frage auf, ob diese Praktiken gegen den sogenannten Digital Services Act (DSA) verstoßen. Tiktok, Facebook, X, Google und viele andere müssen nach diesem EU-Gesetz schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte im Netz vorgehen - sonst drohen ihnen hohe Strafen.

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"Wir sind uns bewusst, dass diese besondere Nutzung der Plattform Bedenken hervorgerufen hat", antworteten die zuständigen Kommissare Henna Virkkunen und Michael McGrath nun. Auch in Bezug auf die Einhaltung des DSA, hieß es weiter.

Schon seit Ende 2023 laufe deswegen ein Verfahren gegen X. Im Juli 2024 legte die Kommission der Plattform vorläufige Feststellungen zu möglichen DSA-Verstößen vor. "Seitdem hat X das Recht, die Akte einzusehen und Stellungnahmen abzugeben, die derzeit geprüft werden." Die Kommission sei entschlossen, den Fall "zügig und rechtlich einwandfrei abzuschließen"./evy/DP/men