Bayer unterliegt auch im zweiten Glyphosat-Berufungsverfahren in USA - Bayer-Aktie schließt tiefer
Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat auch im zweiten seiner US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat eine Niederlage erlitten.
Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Freitag ein Urteil, wonach Bayer dem Kläger Edwin Hardeman insgesamt gut 25 Millionen US-Dollar (20,6 Mio Euro) Schadenersatz zahlen muss.
Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Die Entscheidung des Gerichts sei nicht durch die Beweislage beim Prozess oder geltendes Recht gedeckt, erklärte das Unternehmen. Bayer ziehe alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht, um eine erneute Überprüfung des Falls zu erreichen. Dabei werde auch die Option geprüft, das Oberste Gericht - den US Supreme Court - einzuschalten.
Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des 2018 für über 60 Milliarden Dollar von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Eine Geschworenenjury hatte 2019 zunächst Strafzahlungen von gut 80 Millionen Dollar gegen Bayer verhängt. Später wurde die Summe deutlich reduziert. Der Konzern hatte trotzdem Berufung eingelegt.
Bayer ist in den USA mit zahlreichen Glyphosat-Klagen konfrontiert, die das Unternehmen mit einem milliardenschweren Vergleich beilegen will. Nur drei Fälle wurden bislang vor Gerichten verhandelt, alle drei verlor der DAX-Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bislang keine Erfolge.
Das mit dem Monsanto-Kauf übernommene Glyphosat-Problem macht dem Konzern schwer zu schaffen. In den USA meldeten bereits über 125 000 Kläger Ansprüche auf Schadenersatz an. Bayer will mehr als elf Milliarden Dollar in die Hand nehmen, um das Massenverfahren beizulegen. Doch ein wichtiger Teil des Vergleichs bedarf noch einer richterlichen Genehmigung. Am 19. Mai steht hierzu eine wichtige Anhörung an.
Bayer-Aktie unter Druck wegen Glyphosat-Rückschlag
Die Bayer-Anleger mussten am Montag einen erneuten Rückschlag mit dem Unkrautvernichter Glyphosat verkraften. In einem zweiten US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken erlitt der Agrarchemie- und Pharmakonzern wieder eine Schlappe. Nach zuletzt gutem Lauf bis auf ein Hoch seit Spätsommer 2020 gerieten die Aktien am Montag mit 0,51 Prozent unter Druck. Zum Handelsende wurden 56,77 Euro gezahlt.
Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Freitag nach Börsenschluss in Frankfurt ein Urteil, wonach der Agrarchemie- und Pharmakonzern dem Kläger Edwin Hardeman insgesamt gut 25 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen muss. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht und will nun weitere Optionen ausloten. Ein Händler urteilte, dies sei wieder ein Dämpfer für die Hoffnung, die Rechtsrisiken mit dem Unkrautvernichter zu begrenzen.
Daniel Wendorff von der Commerzbank sagte in einem ersten Kommentar, eine erneute Niederlage in einem Berufungsverfahren sei für den Aktienkurs, der am Freitag nach den zuletzt ermutigend ausgefallenen Quartalszahlen mit 57,73 Euro ein Hoch seit August erreichte, nicht förderlich. Er schätzt allerdings, dass eine in Kürze erwartete Anhörung zu einem neuen Vergleichsvorschlag für künftige Klagen wichtiger sein wird. Diese steht am Mittwoch auf der Agenda, nachdem der zuständige Richter Vince Chhabria einen ersten Vorschlag im vergangenen Jahr abgelehnt hatte.
Sollte der Richter irgendwann zustimmen, könnte Bayer perspektivisch den Großteil der US-Rechtsstreitigkeiten abhaken, die sich der Konzern mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme von Monsanto an Bord geholt hatte. Vor dem Bekanntwerden des ersten Urteils im August 2018 waren die Bayer-Aktien noch nahe 100 Euro gehandelt worden, im Oktober 2020 dann im Tief knapp unter 40 Euro. Davon hatten sie sich in den vergangenen Tagen mit neuem Schub weiter erholt.
SAN FRANCISCO / FRANKFURT (dpa-AFX)
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