EQS-News: STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt

29.11.24 12:32 Uhr

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EQS-News: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Delisting/Übernahmeangebot
STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt

29.11.2024 / 12:32 CET/CEST
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Puchheim, 29. November 2024

STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt

Puchheim, 29. November 2024 – Die Hauptaktionärin der STEMMER IMAGING AG, die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von MiddleGround Capital kontrolliert wird, hat heute die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) zum Erwerb der ausstehenden Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, veröffentlicht. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 27. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (MEZ). Beide Unternehmen hatten am 6. November 2024 eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die Bieterin hält derzeit rund 83,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der STEMMER IMAGING.

Der Angebotspreis beträgt 48,00 Euro je Aktie und liegt über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der STEMMER IMAGING-Aktie während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 6. November 2024. Ferner enthält der Angebotspreis des Delisting-Erwerbsangebots eine Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie am 19. Juli 2024, dem letzten von dem vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin unbeeinflussten Handelstag der STEMMER IMAGING AG-Aktie.

Der Vorstand von STEMMER IMAGING AG hat sich im Rahmen der Delisting-Vereinbarung – vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen – verpflichtet, das Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG während der Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.

Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel der STEMMER IMAGING-Aktien im regulierten Markt eingestellt. Dies kann zu einer sehr begrenzten Liquidität und Verfügbarkeit von Marktpreisen für die Aktien der STEMMER IMAGING AG führen. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben daher die Möglichkeit, ihre Aktien vor Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu verkaufen. Mit der Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt werden zudem einige der umfangreichen finanziellen Berichtspflichten und Kapitalmarktveröffentlichungspflichten von STEMMER IMAGING enden.

Das Delisting-Erwerbsangebot ist an keine Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Zulassung der Aktien der STEMMER IMAGING zum Handel im regulierten Markt wird voraussichtlich Ende Dezember 2024 wirksam werden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot unter www.project-oculus.de verfügbar.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Delisting-Erwerbsangebot dar. Alleinverbindlich für das Delisting-Erwerbsangebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.

 

Kontakt:
STEMMER IMAGING AG
Michael Bülter
CFO
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
Telefon +49 89 80902-196
ir@stemmer-imaging.com
www.stemmer-imaging.com



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