EQS-News: Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

10.01.25 09:08 Uhr

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EQS-News: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Immobilien
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

10.01.2025 / 09:08 CET/CEST
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Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
Wertpapier-Kenn-Nr.: A0B9VV, ISIN: DE000A0B9VV6
nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A40KYB / ISIN DE000A40KYB8

Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG („Coreo AG“ oder „Gesellschaft“) vom 24. Juli 2024 hat beschlossen, das Grundkapitals von derzeit EUR 22.552.020,00 eingeteilt in 22.552.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je Stückaktie nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG, um EUR 20.296.818,00 auf 2.255.202,00 in der Weise herabzusetzen, dass je zehn Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden („ordentliche Kapitalherabsetzung“). Die Zusammenlegung von Aktien erfolgt im Verhältnis 10:1 (in Worten: zehn zu eins), und zwar zum Zwecke der Deckung aufgelaufener Verluste sowie zum Zwecke der Erreichung eines Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG liegt, um Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen.
Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juli 2024 über die vorgenannte Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74535 am 02. Oktober 2024 ist diese Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 (zehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden.
Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.
Die konvertierten Stückaktien der Coreo AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Coreo AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 15.01.2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Coreo AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, am 14.01.2025 noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 14.01.2025.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Coreo AG nach dem Stand vom 16.01.2025 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 14.01.2025 ab. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0B9VV6) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A40KYB8). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A40KYA0) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A40KYB8) zu übertragen. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die Bankhaus Gebr. Martin AG über die Clearstream Banking AG.
Ein durch zehn teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am   14.01.2025 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.  
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A40KYB8) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 15.01.2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.
Frankfurt am Main, im Januar 2025
Coreo AG
Der Vorstand
 


Kontakt:
Coreo AG
Investor Relations
Bleichstraße 64
D-60313 Frankfurt a. M.
ir@coreo.de
T: +49 (0) 69-21 93 96-0


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ISIN: DE000A0B9VV6
WKN: A0B9VV
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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