KHD Humboldt Wedag International AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 23. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) ein. Die Hauptversammlung findet in unseren Geschäftsräumen in der Von-der-Wettern Straße 4a in 51149 Köln, Deutschland,
statt.
I. |
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches,
jeweils für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Der Vergütungsbericht
wurde von dem Abschlussprüfer, der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist über unsere Internetseite
unter https://www.khd.com/verguetungsberichte zugänglich.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 120a AktG über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für
die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 hat zuletzt das durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft für die Zeit ab
dem 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachfolgend näher dargelegte Vergütungssystem für den Vorstand, über das der Aufsichtsrat
in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossen hat, zu billigen.
Das modifizierte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und ist wie folgt ausgestaltet:
A. |
Grundsätze des Vergütungssystems
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Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der KHD AG leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie.
Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden die Vorstandsmitglieder dazu motiviert, wesentliche strategische Konzernziele
- insbesondere die Steigerung des Unternehmenswerts und die Verbesserung der Markposition in den Bereichen Kundenorientierung,
Technologieführerschaft und Wertschöpfung - zu erreichen. Bei der Festlegung der Vorstandsbezüge orientiert sich der Aufsichtsrat
an den folgenden Grundsätzen:
- |
Förderung der Konzernstrategie
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Das Vergütungssystem leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Geschäftsstrategie,
indem auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene sowie nachhaltige Leistungskriterien definiert werden.
- |
Angemessenheit der Vergütung
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und Leistungen. Sie trägt der
Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Konzerns Rechnung. Gegenüber vergleichbaren Unternehmen ist die Vergütung
marktüblich und zugleich wettbewerbsfähig.
- |
Verknüpfung von Leistung und Vergütung
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird an ihre Leistung gekoppelt, indem die variablen Vergütungsbestandteile von der
Erreichung bestimmter Ziel-Kriterien abhängig gemacht werden. Damit werden besondere Leistungen angemessen vergütet, während
eine Verfehlung der vorgegebenen Ziele zu einer spürbaren Absenkung der Vergütung führt.
- |
Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Konzerns ausgerichtet. Die
variable Vergütung hat daher überwiegend eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Für den Bonus für individuelle Ziele (kurzfristiger
Erfolgsbonus) werden explizit auch Ziele aus dem Bereich Nachhaltigkeit / ESG (Environment, Social, Governance) definiert.
- |
Harmonisierung mit Aktionärs- und Stakeholderinteressen
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Das Vergütungssystem leistet einen zentralen Beitrag zur Verknüpfung der Interessen des Vorstands mit den Interessen der Aktionäre
und weiterer Stakeholder. Der überwiegende Teil der variablen Vergütung knüpft an den wirtschaftlichen Erfolg des KHD Konzerns
an.
- |
Durchgängigkeit des Vergütungssystems
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Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands knüpft an die Vergütung für Führungskräfte im Konzern an, setzt vergleichbare
Anreize und gibt vergleichbare Ziele vor.
B. |
Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
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Der Aufsichtsrat setzt das System der Vorstandsvergütung in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben in §§ 87 Abs. 1, 87a Abs.
1 AktG fest. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf externe Berater hinzuziehen. Die geltenden Regelungen des Aktiengesetzes und
des DCGK sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat werden auch
beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie bei der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat
beachtet.
Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gilt für die Vergütung aller Vorstandsmitglieder der KHD AG ab
dem 1. Januar 2025.
C. |
Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung
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Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung
für jedes Vorstandsmitglied fest. Richtschnur hierfür ist, dass die jeweilige Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu
den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Konzerns steht, die marktübliche Vergütung nicht ohne
besondere Gründe übersteigt und auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des KHD Konzerns ausgerichtet ist. Zu diesem
Zweck werden sowohl externe als auch interne Vergleichsbetrachtungen angestellt:
a. |
Horizontaler (externer) Vergleich
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Zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen
Unternehmen zieht der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe heran (horizontaler Vergleich). Für diesen Vergleich werden
aktuell verschiedene Vergütungsdaten von börsennotierten Aktiengesellschaften unterhalb des SDAX herangezogen.
b. |
Vertikaler (interner) Vergleich
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Der vertikale Vergleich betrifft das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der Belegschaft der operativen Tochtergesellschaft
Humboldt Wedag GmbH in Deutschland. Die Belegschaft umfasst im Einzelnen die Geschäftsführer der Tochtergesellschaft sowie
die Gruppe der außertariflichen und die Gruppe der tariflichen Mitarbeiter.
c. |
Differenzierung nach dem jeweiligen Anforderungsprofil
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Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung die Funktion und den Verantwortungsbereich
des einzelnen Vorstandsmitglieds entsprechend zu berücksichtigen. Nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats sind daher
funktionsspezifische Differenzierungen möglich, bei denen Kriterien wie Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und verantwortetes
Vorstandsressort zu berücksichtigen sind.
d. |
Höchstgrenzen der Vergütung
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Die variable Vergütung soll ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Profil gewährleisten. Werden die gesetzten Ziele nicht erreicht,
kann der Auszahlungsbetrag der variablen Vergütung auf null absinken. Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
AktG für jedes Mitglied des Vorstands eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich
Nebenleistungen festgelegt (nachfolgend „Maximalvergütung").
Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden € 0,563 Mio. und für die anderen Mitglieder des Vorstands€ 0,525
Mio. bzw. € 0,50 Mio. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen
für ein Geschäftsjahr resultieren.
e. |
Komponenten und Struktur der Ziel-Gesamtvergütung im Überblick
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Das Vergütungssystem sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige sowie variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile vor.
Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen erfolgsabhängigen
Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige Vergütungskomponente (basierend auf persönlichen Zielen) sowie eine langfristige
Vergütungskomponenten (basierend auf mehrjährigen finanziellen Zielen). Für die variablen Vergütungsbestandteile werden im
ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahrs durch den Aufsichtsrat Ziele festgesetzt, deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen
Auszahlung bestimmt. Bei der Ermittlung der Ziel-Gesamtvergütung wird von einer Zielerreichung von 100 % und damit einem Zielbonus
von 100 % ausgegangen. Nicht bei der Ziel-Gesamtvergütung, sehr wohl aber bei der Höchstgrenze der Vergütung ist eine Ermessenstantieme
in Höhe von bis zu € 0,1 Mio. berücksichtigt.
Die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung werden nachfolgend in prozentualen Bandbreiten
angegeben. Die konkreten Anteile variieren bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Das Jahresfestgehalt trägt zu 56 % bis
60 %, der kurzfristige Erfolgsbonus zu 10 % bis 11% der langfristige Erfolgsbonus zu 22 % bis 26 % und die Nebenleistungen
zu 4 % bis 12 % zur Zielvergütung bei.
D. |
Vergütungskomponenten im Detail
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Das Jahresfestgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Geschäftsjahr bezogene Vergütung, die, falls keine unterjährige Anpassung
erfolgt, in zwölf gleich hohen Monatsraten ausgezahlt wird.
Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem individuelle Nebenleistungen. Diese umfassen insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens.
der auch privat genutzt werden darf, ggfs. Umzugskosten und Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung,
die Kosten eines Gesundheitschecks, eine Unfallversicherung, sowie Zuschüsse zu einer privaten Altersvorsorge und Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträge in Anwendung von§ 257 SGB V und§ 61 SGB XI.
Für die Mitglieder des Vorstands besteht keine betriebliche Altersversorgung.
d. |
Kurzfristiger Erfolgsbonus
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Im jeweiligen Dienstvertrag hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den Bonus für persönliche
Ziele (nachfolgend „kurzfristiger Erfolgsbonus“) vereinbart, der bei 100 % Zielerreichung gewährt wird. Der Maximalbetrag
des kurzfristiger Erfolgsbonus ist auf 100 % des Zielbetrags begrenzt.
Die Höhe des auszuzahlenden kurzfristiger Erfolgsbonus hängt davon ab, inwieweit, d.h. mit welchem Prozentsatz ein Vorstandsmitglied
die bis zu sieben Einzelziele erreicht, die der Aufsichtsrat für dieses Vorstandsmitglied aus der Liste der folgenden finanziellen
und nicht-finanziellen Themenfelder / Leistungskriterien im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG festlegt:
- |
Erreichen finanzieller Kennzahlen (Auftragseingang / Umsatz / operatives Ergebnis / Ergebnis vor Steuern) bei Tochtergesellschaften
im direkten Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstands;
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- |
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf die sechs Strategiepakete;
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- |
Verbesserung der Auftragsabwicklung und des auftragsbezogenen Risikomanagements;
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- |
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung (inkl. Verbesserungen im Engineering
und Produktdesign);
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- |
Spezifische operative und/oder strategische Ziele, die für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Konzerns von hoher
Bedeutung sind (etwa Umsetzung der F&E-Strategie / Vertrieb von Produkten, welche zur CO2-Reduzierung beitragen / Ziele für
digitale Produkte);
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- |
Erreichen von Zielgrößen zur Verbesserung der Bilanzstruktur;
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- |
Optimierung des Cashflows und Sicherung ausreichender Avalkreditlinien;
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- |
Förderung / Verbesserung der Zusammenarbeit mit der AVIC international Beijing Co., Limited;
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- |
Einführung eines ESG Systems und Berichterstattung gem. CSRD;
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- |
Führung der Prozesse zur externen Berichterstattung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer;
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- |
Soziales / Mitarbeiter (wie etwa Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und der Mitarbeiterzufriedenheit,
Nachfolgeplanung, Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung, zur Diversität und Chancengleichheit).
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Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens kann der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr die Liste der individuellen Ziele
erweitern bzw. anpassen. Kriterien aus dem Bereich Nachhaltigkeit / ESG (Environment, Social, Governance) sind bereits in
dem kurzfristigen Erfolgsbonus verankert, sollen aber in Zukunft eine stärkere Gewichtung erhalten. Jedes der ausgewählten
Ziele aus der Liste der finanziellen und nicht-finanziellen Themenfelder / Leistungskriterien wird mit einem festgelegten
Prozentsatz in Bezug auf den Maximalbetrag des kurzfristigen Erfolgsbonus gewichtet. Grundsätzlich ist die Bewertung der individuellen
Performance eines Vorstandsmitglieds nur unter Einbeziehung nicht-finanzieller, qualitativer Leistungskriterien sinnvoll möglich.
Die Zielwerte für die Zielerreichung von finanziellen Leistungskriterien werden aus der Planung für die jeweiligen Geschäftsjahre
abgeleitet, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Der Aufsichtsrat legt jährlich für jedes finanzielle und nicht-finanzielle
Leistungskriterium die Werte für eine Zielerreichung von 0 % bzw. 100 % fest. Für die Feststellung der Zielerreichung bei
den finanziellen Zielen werden die Zahlen des Konzernjahresabschlusses bzw. Daten des internen Rechnungswesens für das betreffende
Jahr zugrunde gelegt.
Die Leistungskriterien sollen die Vorstandsmitglieder zur Wertschaffung und zum Erreichen bzw. zur Outperformance der kurzfristigen
wirtschaftlichen Ziele sowie zur operativen Exzellenz motivieren. Der kurzfristige Erfolgsbonus gibt dem Aufsichtsrat zusätzlich
die Möglichkeit, individuelle oder kollektive Leistungen des Vorstands anhand nichtfinanzieller Leistungskriterien und Ziele
zu berücksichtigen, die für die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgeblich sind. Der kurzfristige Erfolgsbonus
soll einerseits die Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder für den Konzern wiedergeben und die Zusammenarbeit unter den
Unternehmensbereichen fördern sowie andererseits der eigenständigen Führung des jeweiligen Ressorts gerecht werden. Bei der
Festlegung der Ziele und der Berechnung des kurzfristigen Erfolgsbonus für jedes Vorstandsmitglied wird daher die jeweilige
Geschäftsverantwortung berücksichtigt.
Die Auszahlung des kurzfristigen Erfolgsbonus erfolgt in bar und ist nach Billigung des Konzernabschlusses des Unternehmens
fällig.
Zusätzlich zum kurz- und langfristigen Erfolgsbonus kann der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr bei besonderen Leistungen
des Vorstandsmitglieds und/oder bei entsprechendem besonderem wirtschaftlichem Erfolg des KHD Konzerns eine zusätzliche freiwillige
Tantieme (Ermessenstantieme) in Höhe von bis zu € 0,10 Mio. pro Jahr beschließen.
Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Festlegung der Ermessenstantieme die besonderen Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds,
insbesondere im Hinblick auf den langfristigen nachhaltigen Erfolg des Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der
Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens.
f. |
Langfristiger Erfolgsbonus
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Der langfristige Erfolgsbonus soll das langfristige Engagement des Vorstands für den Konzern und sein nachhaltiges Wachstum
fördern. Daher sind die finanziellen Leistungskriterien für alle Mitglieder des Vorstands identisch und beruhen auf einer
mehrjährigen (aktuell: zweijährigen) Bemessungsgrundlage. Im jeweiligen Dienstvertrag hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied
einen Zielbetrag für den langfristigen Erfolgsbonus vereinbart, der bei 100 % Zielerreichung gewährt wird. Der Maximalbetrag
des langfristigen Erfolgsbonus ist auf 100 % des Zielbetrags begrenzt.
Die Höhe des auszuzahlenden langfristigen Erfolgsbonus hängt davon ab, inwieweit am Ende der zweijährigen Bemessungsperiode
das jeweilige Ziel erreicht wurde. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand die folgenden finanziellen Leistungskriterien im
Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG festlegt:
- |
Auftragseingang je Segment
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- |
Bruttoergebnis vom Umsatz
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- |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
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Der langfristige Erfolgsbonus wird anhand von vier festgelegten Stufen (0 % / 25 % / 50 % / 100 %) bestimmt. Bei der Bemessung
des langfristigen Erfolgsbonus wird jedes finanzielle Leistungskriterien separat betrachtet, d.h. die Überschreitung einer
Zielgröße (Zielerreichung > 100 %) kann nicht zur Kompensation bei einem anderen finanziellen Leistungskriterium (Zielerreichung
< 100 %) verwendet werden. Für jedes finanzielle Leistungskriterien wurde eine Untergrenze festgelegt. Bei Erreichen der jeweiligen
Untergrenze beläuft sich der langfristige Erfolgsbonus auf 25 % des korrespondierenden Bonusanteils; bei Zielverfehlungen
(Nicht-Erreichen der Zieluntergrenze - kumuliert für den mehrjährigen Beurteilungszeitraum) entfällt der entsprechende Teil
des langfristigen Erfolgsbonus vollständig.
Um den langfristigen Erfolgsbonus auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und mit einer langfristigen Anreizwirkung
auszustatten, liegt den finanziellen Leistungskriterien grundsätzlich ein zweijähriger Beurteilungszeitraum in Bezug auf Kennzahlen
des KHD Konzerns zugrunde. Erst nach Ablauf des zweijährigen Beurteilungszeitraums wird über die Erreichung der gestellten
Ziele endgültig befunden. Maßgeblich ist der für das einzelne finanzielle Leistungskriterium über den gesamten Beurteilungszeitraum
ermittelte durchschnittliche Zielerreichungsgrad.
Die Auszahlung des langfristigen Erfolgsbonus erfolgt in bar und ist erst nach Billigung des Konzernabschlusses des Unternehmens
für das jeweils letzte Jahr des Beurteilungszeitraums zur Zahlung fällig. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses
bzw. für den Fall, dass das Vorstandsmitglied nicht für den gesamten der Abrechnung zugrunde liegenden Zeitraum vergütungsberechtigt
ist, erhält das Vorstandsmitglied einen zeitanteiligen, am Ende des Beurteilungszeitraums ermittelten Auszahlungsbetrag. Der
Anspruch auf den langfristigen Erfolgsbonus entfällt vollständig, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung
entweder durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund oder durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt ist.
g. |
Aktienbasierte Vergütung
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Das Vergütungssystem sieht keine aktienbasierte Vergütung vor.
E. |
Weitere vergütungsrelevante Regelungen
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a. |
Malus- und Clawback-Regelung
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Falls ein Vorstandsmitglied in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands einen nachweislich wissentlichen groben Verstoß
gegen eine seiner Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 AktG, einen wesentlichen Grundsatz des von der Gesellschaft erlassenen
internen Code of Conduct und Code of Ethics oder eine seiner sonstigen dienstvertraglichen Pflichten begeht, kann der Aufsichtsrat
nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die variable Vergütung, die für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden
hat, zu gewähren ist, teilweise oder vollständig auf Null reduzieren. Wurde die variable Vergütung zum Zeitpunkt der Reduzierungsentscheidung
bereits ausgezahlt, hat das Vorstandsmitglied die gemäß der Reduzierungsentscheidung zu viel erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen
(„Clawback-Regelung"). Außerdem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, gegen sonstige Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds
aufzurechnen. Etwaige Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied, insbesondere aus § 93 Abs. 2 AktG,
bleiben hiervon unberührt.
b. |
Laufzeiten und Beendigungsmöglichkelten
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Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Laufzeit der Vorstandsverträge die aktienrechtlichen
Vorgaben des§ 84 AktG und die Empfehlungen des DCGK. Bei einer erstmaligen Bestellung zum Vorstand beträgt die Bestelldauer
und die Laufzeit des Dienstvertrages in der Regel drei Jahre. Bei Wiederbestellungen bzw. bei einer Verlängerung der Amtszeit
liegt die Höchstdauer des Dienstvertrages bei fünf Jahren. Die Dienstverträge sehen keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit
vor; das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wird
ein Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrages dauernd arbeitsunfähig, so endet der Dienstvertrag mit dem
Tag, an dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund dürfen ggf. zu
vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen weder den Wert von zwei Jahresvergütungen
(Abfindungs-Cap) noch den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages überschreiten. Für die Berechnung des
Abfindungs-Caps ist auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung
für das laufende Geschäftsjahr abzustellen.
Mit jedem Vorstandsmitglied wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwei Jahren vereinbart.
Das Vergütungssystem sieht keine Sonderregelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder Zusagen von
Entlassungsentschädigungen vor.
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7. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag International
AG
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen,
wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat in § 13 der Satzung zu bestätigen. Der Wortlaut der Vergütungsregelung für den
Aufsichtsrat nach § 13 der Satzung lautet wie folgt:
„§ 13 Vergütung des Aufsichtsrats
(1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Gesamtvergütung in Höhe von € 180.000.
Über die Verteilung dieser Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats - einschließlich unterjährig ausgeschiedener
bzw. neu gewählter oder bestellter Mitglieder - entscheidet der Aufsichtsrat jeweils durch Beschluss, auch unter Berücksichtigung
der Aufgaben der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
|
(2) |
Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats
berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.“
|
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8. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Regelungen in §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen
und besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat
ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden
die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, mithin am Tag der Hauptversammlung
am 23. Mai 2025.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis d) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt).
a) |
Herr Jingnan Yang, Executive Vice President der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik
China
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b) |
Herr Gerhard Beinhauer, Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, wohnhaft in Wehrheim
|
c) |
Herr Xiaodong Wu, Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik
China
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d) |
Herr Sibo Yan, Executive Vice President der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik
China
|
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Jingnan Yang hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl, für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu
stehen.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
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II. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender
Anschrift:
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Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
|
E-Mail: |
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
|
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Freitag, den 16. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ).
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung
des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Ein Nachweis des Anteilbesitzes
durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Donnerstag, den 01. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) beziehen
und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Freitag, den
16. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind rein organisatorische
Hilfsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises
des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem postalischen Weg auch die elektronische Übermittlung des
Nachweises der Vollmacht über folgende E-Mail-Adresse an:
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Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
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E-Mail: |
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere
von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen
Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen
wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen
sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das
auf der Eintrittskarte abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte,
zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen
Abstimmungen der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Donnerstag, den 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, postalisch
oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
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Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
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E-Mail: |
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573
auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 des Grundkapitals
(entsprechend 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend
anzuwenden. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die
zusammen das erforderliche Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen oder in elektronischer
Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) einzureichen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, 22. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an die nachfolgende Adresse:
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KHD Humboldt Wedag International AG Vorstand Von-der-Wettern Straße 4a 51149 Köln
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per E-Mail an: hauptversammlung.khd@khd.com
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://khd.com/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
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Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG Hauptversammlung Von-der-Wettern Straße 4a 51149 Köln
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oder E-Mail: |
hauptversammlung.khd@khd.com |
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126
Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse https://www.khd.com/hauptversammlung
veröffentlichen. Dabei werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Donnerstag, 08. Mai 2025, 24:00 Uhr
(MESZ), bei der im ersten Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden,
wenn sie dort mündlich gestellt werden.
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3. |
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen
kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 17 Absatz 4 der Satzung ist der Versammlungsleiter
außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
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4. |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich unter der Internetadresse https://www.khd.com/hauptversammlung .
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Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich dieser Einberufung, des Geschäftsberichts 2024 und des Konzerngeschäftsberichts
2024 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im Internet unter https://www.khd.com/hauptversammlung zugänglich und stehen
zum Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.
Köln, im April 2025
KHD Humboldt Wedag International AG
DER VORSTAND
Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Jingnan Yang
Executive Vice President der AVIC International Beijing Co., Ltd, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 31. Oktober 1977 Geburtsort: Beijing Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Ausbildung:
Studium “Bachelor of Engineering” in Civil Aviation University of China, “Master of Engineering” an der Beijing University
of Aeronautics and Astronautics sowie “Doctor of Management Science” an der Beijing University of Aeronautics and Astronautics
Beruflicher Werdegang:
17 Jahre Berufserfahrung in der Unternehmensführung; seit 2005 in verschiedenen Managementfunktionen innerhalb des AVIC-Konzerns
tätig.
2005 - 2010: |
Project Manager, Export Business Division VIII, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2010 - 2011: |
Deputy Division Chief, Complete Project Department II, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2011 - 2012: |
Deputy Division Chief, Administration Department, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2012 - 2013: |
Deputy Director, Administration Department, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2013 - 2019: |
Director, Administration Department, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2013 - 2015: |
Deputy Chief, Project Management Department, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2015 - 2018: |
Director, Project Management Department, AVIC International Beijing Co., Ltd. |
2019 - 2022: |
Executive Vice President der AVIC International Beijing Co., Ltd. |
Seit November 2022: President der AVIC International Beijing Co., Ltd.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Gerhard Beinhauer
Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH, wohnhaft in Wehrheim
Herr Beinhauer ist seit dem 18. Mai 2016 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem 16. Oktober 2018 stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag International AG
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 26. Juni 1959 Geburtsort: Över-Järna, Schweden Staatsangehörigkeit: Deutsch
Ausbildung:
Foreign Trade Manager, Hochschule für Außenhandel Am Lämmermarkt, Hamburg Bachelor of Arts, Chicago State University, Chicago, USA Studied business management (MBA), IMD Lausanne, Switzerland
Beruflicher Werdegang:
1982 - 1992 |
Verschiedene Führungspositionen in Handel, Beratung, Feinchemie, Medizintechniik Einsätze in Frankreich, Brfasilien, USA, Schweiz und Deutschland
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1992 - heute |
Geschäftsführender Gesellschafter der BBI Beteiligungs- und |
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Handelsgesellschaft mbH, Wehrheim |
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Investments in wachstums- und technologieorientierte Unternehmen |
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Strategische und M&A-Beratung von Unternehmen und Family Offices |
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Projektleiter und Repräsentant des Eigner von m/s Turanor Planetsolar "Circumventing the Globe by a Solar-Powered Catamaran"
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Verschiedene Mandate in Aufsichtsräten und Direktorate in Geschäftsführungen der Deutsche Structured Finance GmbH in Frankfurt |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Seit 2011: |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BIEGLO Holding GmbH & Co. KGaA, Hamburg |
Xiaodong Wu
Chief Financial Officer (CFO) und Executive Vice President der AVIC International Beijing Co., Ltd, wohnhaft in Peking, Volksrepublik
China
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 3. Februar 1974 Geburtsort: Shanxi Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Ausbildung:
Studium: “Bachelor of Accounting” in Shanxi an der University of Finance and Economics, sowie “Master of Accounting” an der
Chinese Academy of Fiscal Sciences
Beruflicher Werdegang:
Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung innerhalb des AVIC Konzerns; seit 2007 bei der AVIC International tätig.
Mr. Wu hat langjährige Erfahrung in diversen Funktionen in den Bereichen Rechnungswesen und Finance.
1997 - 2000: |
Accountant bei der CATIC Corporation |
2000 - 2005: |
Senior Manager bei der CATIC Hong Kong Company |
2005 - 2007: |
Senior Accountant bei der CATIC Corporation |
2007 - 2009: |
CFO der AVIC International Chengdu Company |
2009 - 2011: |
Division Chief des Finanzbereiches der AVIC International |
2011 - 2013: |
Deputy Director des Finanzbereiches der AVIC International |
2013 - 2016: |
Senior Specialist & Deputy Manager des Finanzbereiches der AVIC International |
2016 - 2017: |
Deputy Chief Accountant der AVIC Joy Holdings (HK) Limited |
2017 - 2020: |
CFO der AVIC International Trade & Economic Development Limited |
Seit März 2020: |
CFO und Executive Vice President der AVIC International Beijing Co., Ltd |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Sibo Yan
Executive Vice President der AVIC International Beijing Co., Ltd, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 12. November 1983 Geburtsort: Peking Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Ausbildung:
Studium: Bachelor of Engineering in Peking an der University of Technology, Ph. D of Engineering in Beijing University of
Technology, Major in Mechanical Engineering
Beruflicher Werdegang:
13 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen technisches Projektmanagement, Vertrieb und Ausschreibungen sowie Marktentwicklung
im Bereich Zementtechnik; seit 2012 in verschiedenen Funktionen und Standorten innerhalb der AVIC Group und der KHD Group
tätig.
2012 - 2016: |
Technical Project Manager, Cement Technology Department, AVIC International Beijing Co., Ltd, Beijing, China. |
2016 - 2018: |
Tendering Manager, Humboldt Wedag Inc, Peachtree Corners / Georgia, USA. |
2019 - 2020: |
Vice President, Humboldt Wedag Inc, Peachtree Corners / Georgia, USA. |
2020 - 2023: |
Deputy Chief Engineer, AVIC International Beijing Co., Ltd, Beijing, China. |
2022 - 2024: |
General Manager, KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd, Beijing, China. |
Since December 2023: Executive Vice President of AVIC International Beijing Co., Ltd, Beijing, China.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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