Deutsche Telekom-Aktie: Geld für 16.000 T-Aktionäre
Prozess » Die Telekom will den Streit um den dritten Börsengang beenden. Gericht und Anlegerschützer empfehlen die Annahme des Vergleichsangebots.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Die Deutsche Telekom will mittels Vergleichen den 21 Jahre währenden Streit um den sogenannten dritten Börsengang beilegen. Damit steht der wohl aufsehenerregendste Anlegerprozess in der bundesdeutschen Geschichte vor dem Abschluss.Noch 2021 sollen die ersten Zahlungen aus einem Vergleichsvorschlag fließen, auf den sich Anlegerschützer und Telekom geeinigt haben. Der Vorschlag soll allen rund 16.000 Klägern bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden. "Der Senat legt allen Beteiligten nahe, diesen Vergleich abzuschließen", erklärte Bernhard Seyderhelm, Vorsitzender Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Anwalt Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp, die den Musterkläger vertritt, sagte €uro am Sonntag: "Die wirtschaftlichen Schäden der Anleger werden vollständig erfüllt. Wir empfehlen deshalb dringend die Annahme." Wer sich nicht auf den Deal einlässt, müsste sich einen neuen Musterkläger suchen und möglicherweise auch künftige Gerichtskosten zahlen. Die Telekom war 1996 an die Börse gegangen und gab in den folgenden Jahren zweimal weitere Aktien aus. Im Juni 2000 kamen sie für je 66,50 Euro an die Börse, stürzten in den folgenden Monaten ab und erholten sich nie mehr richtig. Derzeit kostet das Papier rund 17 Euro. Auf das am Dienstag bekannt gewordene Vergleichsangebot reagierte der Kurs kaum.
Tausende Kleinanleger überzogen den Konzern mit Klagen und verlangten Schadenersatz für die Verluste. Sie beschwerten sich, die Telekom habe im Wertpapierprospekt falsche Angaben im Zusammenhang mit der Beteiligung am US-Unternehmen Sprint gemacht. Die Klageflut überforderte das Landgericht Frankfurt und war Ausgangspunkt für den Gesetzgeber, 2005 das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zu schaffen.2006 begann der Prozess vor dem OLG. Die enorm lange Zeit hinterließ ihre Spuren. Anwalt Andreas Tilp, der das Verfahren prägte, ist inzwischen verstorben wie auch der Musterkläger, der mittlerweile von seinen Erben vertreten wird. Und Richter Seyderhelm bekam das Verfahren nur, weil seine Kollegin in Pension gegangen war.
Das Angebot im Detail: Die Telekom will Klägern, die zwischen Mai und Dezember 2000 T-Aktien gekauft haben, die Kaufkosten abzüglich gezahlter Dividenden und einem fiktiven Kurswert von 16,50 Euro erstatten. Wer zwischenzeitlich verkauft hat, soll die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich Dividenden bekommen. Außerdem sollen Gerichts- und Anwaltskosten zuzüglich Zinsen weitgehend ersetzt werden. Insgesamt könne etwa ein Anleger, der für 3500 Euro T-Aktien erworben habe, 5500 Euro erhalten, rechnet Rechtsanwalt Peter Kühn von der Kanzlei Doerr Kühn Plück vor, die rund 6500 Kläger vertritt.
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Bildquellen: Juergen Schwarz/Getty Images
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