Eckpunktepapier

BaFin soll ab 2021 auch freie Finanzvermittler beaufsichtigen

28.07.19 18:55 Uhr

BaFin soll ab 2021 auch freie Finanzvermittler beaufsichtigen | finanzen.net

Die oberste Finanzaufsicht BaFin soll von 2021 auch die rund 38 000 freien Finanzvermittler in Deutschland kontrollieren.

Das geht aus einem Eckpunktepapier für einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Finanz- und Verbraucherschutzministerium hervor. Durch eine bundesweit einheitliche Praxis bei der BaFin solle die Aufsicht gestärkt und die Zersplitterung überwunden werden.

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Anders als bei Geldinstituten sind die lokalen Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern (IHK) für die Aufsicht über Finanzanlagevermittler zuständig. "Hieraus folgt nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht, was zu Lasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen kann", heißt es in den Eckpunkten. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Union und SPD streben laut ihrem Koalitionsvertrag schrittweise eine Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an, um eine "einheitliche und qualitativ hochwertige Aufsicht" zu erreichen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die in den Bundesländern frei werdenden Kapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht verwendet werden. Laut den Eckpunkten soll die BaFin zum 01. Januar 2021 zuständig sein, im Herbst 2019 solle der entsprechende Gesetzentwurf vorliegen.

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Verbraucherschützer hatten immer wieder gefordert, dass auch die Finanzvermittler und großen Finanzvertriebe unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden. Der Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, erklärte jüngst laut der Mitteilung, die Verbraucher "werden von der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin profitieren". Die BaFin habe die nötige Erfahrung und Expertise.

BERLIN (dpa-AFX)

Bildquellen: Kai Hartmann Photography - BaFin, nitpicker / Shutterstock.com