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Mercedes-Benz-Aktie in Rot: Bundesgerichtshof prüft Darlehensvertrag der Mercedes-Benz Bank

13.03.23 17:53 Uhr

Mercedes-Benz-Aktie in Rot: Bundesgerichtshof prüft Darlehensvertrag der Mercedes-Benz Bank | finanzen.net

Haben Diesel-Käufer mit dem Abschluss ihres Autokredits auf sämtliche Schadenersatz-Forderungen verzichtet?

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Eine Klausel der Mercedes-Benz Bank legt dies nahe - aber der Bundesgerichtshof (BGH) spielt wohl nicht mit: In der Verhandlung eines Musterfalls äußerten sich die obersten Zivilrichter dazu sehr kritisch. Die Vorsitzende Eva Menges sagte am Montag in Karlsruhe, ihr Senat halte die Klausel nach ersten Beratungen tendenziell für unwirksam, weil sie die Verbraucher unangemessen benachteilige. Das Urteil soll in sechs Wochen am 24. April verkündet werden.

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Der Kläger hatte sich 2019 für mehr als 55.000 Euro einen neuen Mercedes GLC gekauft, über eine Finanzierung bei der hauseigenen Mercedes-Benz Bank. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund". Nach den Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das zuletzt mit dem Fall zu tun hatte, findet sich diese Klausel "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Bank. Eine Sprecherin von Mercedes-Benz wollte sich dazu nicht äußern.

Später verlangte der Mann Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt.

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Vor Gericht ging es bisher in erster Linie darum, ob der Mann Mercedes-Benz überhaupt noch verklagen kann. Nach Auffassung der OLG-Richter hat er solche Ansprüche wirksam an die Bank abgetreten.

Die BGH-Richter dürften das nun anders sehen. Sollten sie das Urteil aus Stuttgart aufheben, müsste das OLG im nächsten Schritt inhaltlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine mögliche Haftung vorliegen.

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Der Mann hatte unter anderem wegen des sogenannten Thermofensters in seinem Diesel geklagt. Die Technik, die auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde, kommt bei der Abgasreinigung ins Spiel. Damit die Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen, wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Herrschen draußen kühlere Temperaturen, wird dieser Mechanismus automatisch gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei notwendig, um den Motor zu schützen.

Bisher hatten Diesel-Käufer mit Thermofenster-Klagen eher schlechte Karten. Der BGH hat mehrmals entschieden, dass Daimler nur wegen Verwendung der Technik nicht gleich Betrugsabsichten unterstellt werden könnten. Zu anderen Komponenten der Abgastechnik bei Mercedes-Benz gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Hierzu läuft auch eine Musterklage der Verbraucherzentralen.

Mit Spannung wird allerdings ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 21. März erwartet, bei dem es ebenfalls um ein Thermofenster in einem Mercedes-Diesel geht. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts könnte es passieren, dass die Luxemburger Richter anders als der BGH eine Haftung des Herstellers schon bei einfacher Fahrlässigkeit annehmen. Das würde die Hürden für Schadenersatz-Klagen deutlich senken. In Deutschland liegen deshalb in allen Instanzen im Moment massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis.

Das BGH-Urteil zu den Autokredit-Verträgen dürfte ausschließlich Mercedes-Benz betreffen. Die Berliner Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, die im Dieselskandal sehr aktiv ist, teilte mit, sie habe in diesem Zusammenhang Tausende Finanzierungsverträge von Autobanken geprüft. "Die Dreistigkeit, durch AGB-Klauseln Schadensersatzklagen gegen den jeweiligen Mutterkonzern abzuwehren, hat unseres Wissens nach nur die Mercedes-Benz Bank besessen."

Die Mercedes-Benz-Aktie gab am Montag im XETRA-Handel schlussendlich 3,17 Prozent auf 71,68 Euro nach.

KARLSRUHE (dpa-AFX)

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