BMW bucht wegen EU-Kartellverfahren Milliarden-Rückstellung
Die Vorwürfe der Europäischen Kommission gegen die deutschen Autobauer kommen BMW teuer zu stehen.
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Die Münchener wollen sich zwar gegen die Vorwürfe - wenn erforderlich - mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. BMW erwartet aber, dass die EU-Kommission mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid in signifikanter Höhe erlassen wird, wie der DAX-Konzern mitteilte. Daher sei der Autobauer verpflichtet, eine entsprechende Rückstellung von voraussichtlich über 1 Milliarde Euro zu bilden.
Dies werde das Ergebnis im ersten Quartal 2019 belasten. Die Prüfung der Beschwerdepunkte und die Akteneinsicht würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ließen sich die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. BMW erwartet aber schon jetzt, dass die EBIT-Marge des Segments Automobile im laufenden Geschäftsjahr 1 bis 1,5 Prozentpunkte unter dem bisherigen Korridor von 6 bis 8 Prozent liegen dürfte. Für das Konzernergebnis vor Steuern im laufenden Geschäftsjahr geht BMW unverändert von einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr aus.
Die EU wirft BMW, Daimler und Volkswagen in ihrer seit September laufenden Untersuchung zur Abgasreinigung den Verstoß gegen Kartellvorschriften vor. Die drei Autohersteller hätten sich in der Zeit von 2006 bis 2014 darauf verständigt, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Abgasverringerung bei Diesel- und Benzin-Autos einzuschränken, so die vorläufige Einschätzung der Brüsseler Behörde.
Konkret wirft die Kommission BMW, Daimler und VW vor, dass sie die Absprachen in Fachtreffen sogenannter "5er-Kreise" getroffen hätten. Neben den drei Herstellern hätten daran auch die beiden VW-Töchter Audi und Porsche teilgenommen. Die Firmen sollen sich vor allem bei der Einspritzung von Harnstoff (Adblue) zur Verringerung von Stickoxidemissionen abgesprochen haben. Zudem sollen die Hersteller vereinbart haben, keine Partikelfilter in Ottomotoren zur Reduzierung von Feinstaub einzubauen.
Die Kommission hatte schon im Oktober 2017 die Untersuchungen zu möglichen Absprachen zwischen den Automobilherstellern über technische Entwicklungen aufgenommen und Nachprüfungen in Geschäftsräumen der Firmen durchgeführt. Im September vergangenen Jahres hatte die Brüsseler Behörde dann eine formelle Kartellprüfung eingeleitet.
Die Autobauer haben nun die Möglichkeit, auf die Beschwerdepunkte der Kommission zu reagieren. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen Strafen im Umfang von bis zu 10 Prozent des jeweiligen Jahresumsatzes. Daimler ist aber nicht betroffen, da der Konzern für sich reklamiert, "frühzeitig und umfassend mit der Kommission als Kronzeuge kooperiert" zu haben. Daher erwarten die Stuttgarter "in dieser Sache kein Bußgeld".
Auch VW hatte die Kronzeugenregelung beantragt, war aber offenbar erst nach Daimler in Brüssel vorstellig geworden. Der Wolfsburger Konzern erklärte am Freitag, die Beschwerdepunkte der Kommission nun zu prüfen.
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