Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur kommunalen Altschuldenproblematik

24.01.25 15:23 Uhr

Von Andrea Thomas

DOW JONES--Das Bundeskabinett hat am Freitag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung einen Betrag zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik leisten will. Dadurch sollen die finanziell klammen Kommunen in die Lage versetzt werden, mehr Investitionen zu tätigen. Mit dem Vorhaben soll das Grundgesetz um einen neuen Artikel 143h ergänzt werden. Die Änderung des Grundgesetzes ist nötig, damit der Bund einmalig kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Ende 2023 beliefen sich die Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Deutschland auf rund 31 Milliarden Euro. Aufgrund der Grundgesetzänderung muss dem Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags und Bundesrats zustimmen.

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Konkret ist vorgesehen, dass der Bund einmalig die Hälfte des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes übernehmen darf, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

"Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können", sagte Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD). "Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren."

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Es liege nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen, so Kukies. Es ist unklar, ob beide Parlamentskammern dem Vorhaben noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar zustimmen.

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DJG/aat/sha

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January 24, 2025 09:24 ET (14:24 GMT)