Affiliates

Amazon-Aktie deutlich stärker: Amazon muss sich vor BGH gegen Klage über Partnerseiten verantworten

10.11.22 22:33 Uhr

Amazon-Aktie deutlich stärker: Amazon muss sich vor BGH gegen Klage über Partnerseiten verantworten | finanzen.net

Über Werbe-Links auf Partnerseiten lockt der Online-Versandhändler Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - was aber, wenn solche Partner mit unseriösen Methoden arbeiten?

Werte in diesem Artikel
Aktien

214,85 EUR -0,85 EUR -0,39%

Ein betroffener Matratzenhersteller hat diese Frage bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Er will erreichen, dass Amazon für problematische Inhalte auf den Partnerseiten haftet. Die Richterinnen und Richter sehen das allerdings eher skeptisch, wie sich am Donnerstag in der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.

Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können. Kommt darüber ein Kauf zustande, zahlt Amazon eine Provision. Je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz können das bis zu zwölf Prozent sein. Die Links, die zum Beispiel mit "Bei Amazon kaufen" beschriftet sind, werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.

Das klagende Unternehmen bett1.de stört sich daran, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden, ohne dass Amazon dafür geradestehen muss. Man könne nicht die Umsätze mitnehmen und sich nicht darum scheren, ob der Kunde über betrügerische Seiten komme, sagte Firmengründer Adam Szpyt.

Im konkreten Verfahren geht es um ein Ranking auf einer Internetseite, in dem die Matratze des Unternehmens 2019 auf Platz eins der "besten Matratzen" gelistet war. Unter der Überschrift war allerdings nicht diese Matratze, sondern ein Konkurrenz-Produkt abgebildet, und auf der verlinkten Amazon-Seite konnte man nicht die Matratze von bett1.de, sondern die andere Matratze kaufen.

Die Teilnahmebedingungen von Amazon sehen vor, dass keine falschen oder irreführenden Angaben über Produkte und Dienstleistungen gestattet sind. Für die Einhaltung sind die Partner aber selbst verantwortlich. BGH-Anwalt Thomas Winter sagte, es gebe weder Weisungsmöglichkeiten noch inhaltliche Vorgaben, allein die technische Anbindung. Er verstehe nicht, warum bett1.de nicht gegen den konkreten Seitenbetreiber vorgegangen sei.

Das ist laut Geschäftsführer Szpyt aber so gut wie unmöglich, weil bei den "Fake-Testseiten" dann einfach alle paar Tage im Impressum die Adresse geändert werde. Mal sitze der Betreiber in den USA, dann auf Rügen, dann in Singapur. "Wir kämpfen gegen Geister."

Szpyts Anwältin aus den Vorinstanzen, Jeannette Viniol, sagte, viele Testseiten gebe es nur, weil sich mit den Links Geld verdienen lasse. Und Amazon lasse seinen Partnern die längstmögliche Leine. BGH-Anwalt Ralph Schmitt sprach von "organisierter Verantwortungslosigkeit".

Nach früheren BGH-Entscheidungen kommt eine Haftung allerdings nur infrage, wenn ein Unternehmen die Risiken durch eine Erweiterung seines Geschäftsbetriebs eingegangen ist. Beim Amazon-Partnerprogramm sei dies fraglich, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen seien die Partner in der Gestaltung ihrer Seite frei. Sie seien nicht verpflichtet, Links zu Amazon zu setzen, dürften parallel auch an anderen Partnerprogrammen teilnehmen und verlinkte Produkte auch negativ besprechen.

Klagen von bett1.de gegen Amazon waren auch schon vor mehreren Oberlandesgerichten erfolglos geblieben. Der BGH-Senat setzt nun seine Beratungen fort, das Urteil soll am 26. Januar verkündet werden. (Az. I ZR 27/22)

Die Amazon-Aktie notierte an der NASDAQ 12,18 Prozent höher bei 96,63 US-Dollar.

KARLSRUHE (dpa-AFX)

Ausgewählte Hebelprodukte auf Amazon

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Amazon

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Bildquellen: Hadrian / Shutterstock.com, Sundry Photography / Shutterstock.com

Nachrichten zu Amazon

Analysen zu Amazon

DatumRatingAnalyst
20.12.2024Amazon OutperformRBC Capital Markets
16.12.2024Amazon BuyUBS AG
16.12.2024Amazon BuyJefferies & Company Inc.
05.12.2024Amazon KaufenDZ BANK
20.11.2024Amazon OverweightJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
20.12.2024Amazon OutperformRBC Capital Markets
16.12.2024Amazon BuyUBS AG
16.12.2024Amazon BuyJefferies & Company Inc.
05.12.2024Amazon KaufenDZ BANK
20.11.2024Amazon OverweightJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
26.09.2018Amazon HoldMorningstar
30.07.2018Amazon neutralJMP Securities LLC
13.06.2018Amazon HoldMorningstar
02.05.2018Amazon HoldMorningstar
02.02.2018Amazon neutralJMP Securities LLC
DatumRatingAnalyst
11.04.2017Whole Foods Market SellStandpoint Research
23.03.2017Whole Foods Market SellUBS AG
14.08.2015Whole Foods Market SellPivotal Research Group
04.02.2009Amazon.com sellStanford Financial Group, Inc.
26.11.2008Amazon.com ErsteinschätzungStanford Financial Group, Inc.

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Amazon nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"