Earnings per Share
Mithilfe der „Earnings per Share“ (Gewinn pro Aktie, EPS) kann die Ertragskraft einer Aktiengesellschaft beurteilt werden. Diese Kennzahl ist eine besondere Abart der Eigenkapitalrendite. Ziel hierbei ist es, den Gewinnbegriff einheitlich definieren zu können, um so die Vergleichbarkeit auch über einen längeren Zeitraum hinweg zu ermöglichen. Dabei sollen die EPS möglichst frei von Bewertungseinflüssen sein, um auch dem tatsächlich erwirtschafteten Ergebnis möglichst genau zu entsprechen. Der veröffentlichte Jahresüberschuss ist allerdings nur begrenzt aussagekräftig, daher wird der Gewinn, welcher der Wertpapieranalyse zugrunde liegt, nach diversen finanzanalytischen Gesichtspunkten ermittelt. Die Earnings per Share erlauben nun eine genauere Aussage über die jeweilige Ertragskraft des Unternehmens, darüber hinaus ermöglichen sie auch einen umfassenden Vergleich bezüglich des Zeitablaufs (Zeitvergleich).
Wie werden die EPS ermittelt?
Um die Earnings per Share ermitteln zu können, wird hierbei der Jahresüberschuss des jeweiligen Unternehmens in einem untersuchten Zeitraum durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der Aktien dividiert. Die Aktien stehen während dieses Zeitraums allerdings noch aus. Werden dabei für die verschiedenen Aktiengattungen, beispielsweise Stamm- oder auch Vorzugsaktien, unterschiedliche Dividenden gezahlt, muss zusätzlich noch zwischen dem ausgeschütteten und dem thesaurierten Gewinn unterschieden werden. Der zugrunde gelegte Unternehmensgewinn entspricht dabei nicht dem Jahresüberschuss oder etwa dem Bilanzgewinn. Vielmehr wird er aus internen Errechnungen und ohne Belastungen aus den Ertragssteuern ermittelt.
Die Earnings per Share werden dabei im Jahresabschlussbericht der Firma veröffentlicht. Sollten hierbei ausübbare Aktienoptionen bestehen, muss zusätzlich noch der verwässerte Gewinn pro Aktie unter der Berücksichtigung einer möglichen Kapitalerhöhung bei der Optionsausübung ausgewiesen werden.
Neben dem Gewinn je Aktie werden häufig auch Kennzahlen wie das KCV, KGV und KUV zur Ermittlung des fairen Wertes einer Aktie herangezogen.