Aktie
Die Aktie ist ein Wertpapier, durch welches dem Inhaber – als Aktionär bezeichnet – verbrieft wird, dass er Teilhaber eines Unternehmens ist. Somit wird der Aktieninhaber an der jeweiligen Aktiengesellschaft unternehmerisch beteiligt. Das heißt, er hat gewisse Rechte und Vorteile – wie an erwirtschafteten Gewinnen zu partizipieren und sich an Entscheidungen über das Unternehmen zu beteiligen – aber auch die mit dem Unternehmen verbundenen Risiken und Verpflichtungen zu tragen. Bei nicht an den Wertpapierbörsen notierten Aktiengesellschaften sind keine Aktien handelbar, bei den börsennotierten Aktiengesellschaften sind wiederum Aktien, die als „Streubesitz“ – in Prozente angegeben – bezeichnet werden, an den Börsen handelbar. Dabei kann jeder Kleinaktionär Aktien handeln, indem er Stückaktien kauft oder verkauft.
Aktiengattungen
Nach verschiedenen Unterscheidungsmerkmalen sind einige Aktiengattungen bekannt:
Inhaberaktien und Namensaktien: Die Inhaberaktien dürfen vom Aktionär problemlos auf einen anderen Aktionär übertragen werden. Bei den Namensaktien erfasst die Aktiengesellschaft den Namen des Aktionärs.
Bedeutung
Geregelt wird die Unternehmensform Aktiengesellschaft durch das deutsche Aktiengesetz: die Gründung einer Aktiengesellschaft, die Umwandlung eines Unternehmens in eine AG, der Gang an die Börse, die Herausgabe neuer Aktien, Rechte und Verpflichtungen der investierten Aktionäre. Für die Aktiengesellschaft ist die Aktie eine Form der Kapitalbeschaffung, für den Aktionär eine direkte Investition in ein Unternehmen. Als Kapitalanlage ist die Aktie eine der aussichtsreichsten Möglichkeiten zwecks Vermögensaufbaus, denn es ist eine Anlage in realen Werten. Das höchste Risiko ist die Zahlungsunfähigkeit der AG, die Gewinnquellen sind die Dividendenausschüttungen und die Kursgewinne.