Vorzugsaktie
Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie keine Stimmrechte, hat dafür aber Vorrechte bei der Gewinnverteilung. Der Anteil der Vorzugsaktien darf den Anteil der Stammaktien einer AG nicht überschreiten.
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Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie keine Stimmrechte, hat dafür aber Vorrechte bei der Gewinnverteilung. Der Anteil der Vorzugsaktien darf den Anteil der Stammaktien einer AG nicht überschreiten.