Versteuerung von Aktiengewinnen

Aktien werden oftmals als Kapitalanlage gekauft. Die daraus entstehenden Gewinne müssen nach deutschem Recht versteuert werden. Wer Aktiengewinne versteuern muss, hat seit 2009 Abgeltungssteuer zu zahlen.

Steuern auf Aktiengewinne vor 2009

Für Aktien, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, galt Folgendes: Lag zwischen dem Kauf und Verkauf der Aktie eine Zeitspanne von weniger als einem Jahr, entstand ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Bei einer Spanne von mehr als einem Jahr waren die erhaltenen Erträge steuerfrei. Diese Regelung wurde zum 01.01.2009 geändert.

Die Abgeltungssteuer

Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt. Durch sie werden Aktiengewinne pauschal versteuert. Sie beträgt 25%. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5% der Abgeltungssteuer. Gegebenenfalls muss die Kirchensteuer noch hinzugerechnet werden. So entsteht ein Zinssatz von 26,375% ohne Zurechnung der Kirchensteuer.

Vor- oder Nachteil?

Die Abgeltungssteuer bietet vor allem wohlhabenden Menschen, die ihre Aktiengewinne versteuern müssen, einen Vorteil. Durch die Pauschalisierung des Zinssatzes auf 25% wird es Aktionären mit einem mittleren oder hohen Einkommen ermöglicht, Geld zu sparen. Denn die Höchstsätze für diesen Einkommensbereich liegen bei 45%. Bei einem geringeren Einkommen herrscht das Wahlrecht. Muss aufgrund der Einkommenshöhe ein geringerer Zinssatz auf das Einkommen gezahlt werden, bleibt es frei, ob die Aktiengewinne angegeben werden möchten oder nicht. So entsteht für Geringverdiener kein Nachteil.

Aktien werden oftmals gekauft, um das Vermögen zu verstärken. Dies ist durch die Neuregelung etwas unattraktiver geworden. Egal, wie lange die Aktien behalten werden, auf den Gewinn müssen Steuern gezahlt werden. Steuern auf Aktiengewinne, bei denen die Aktien vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, sind natürlich weiterhin steuerfrei.