Squeeze-out
Bezeichnung für den Ausschluss von Minderheitsaktionären. Dabei kann ein Gesellschafter, der mindestens 95 Prozent der Anteile eines Unternehmens besitzt, die restlichen Kleinaktionäre per Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen. Die Abfindung erfolgt dabei meist als Barabfindung.
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