Lohnsteuerklassen
Lohnsteuerklasse I
Nach § 38b EStG fallen folgende Arbeitnehmer in die Steuerklasse 1:
Lohnsteuerklasse II
Arbeitnehmer welche nachfolgende Vorrausetzungen erfüllen fallen in die Steuerklasse 2:
Lohnsteuerklasse III
Die Steuerklasse 3 gilt für Verheiratete Arbeitnehmer, welche folgende Vorrausetungen erfüllen:
Lohnsteuerklasse IV
Die Steuerklasse 4 gilt für Verheiratete Arbeitnehmer, welche folgende Vorrausetungen erfüllen:
Lohnsteuerklasse V
Verheiratete können sich auf Antrag für die Lohnsteuer-Kombination 3/5 entscheiden. Der Besserverdienente erhält so in der Steuerklasse 3 die niedrigere Steuerklasse. Wähl der Besserverdienente Ehepartner Steuerklasse 3, so wird die Abgabe einer Steuererklärung zwingend.
Lohnsteuerklasse VI
Gilt für Arbeitnhemer mit mehr als einem Arbeitsverhältnis.
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