Kontrakt
Bei einem Kontrakt handelt es sich um einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien. Insbesondere im Finanzwesen bezieht sich der Begriff auf standardisierte vertragliche Vereinbarungen, die aus diversen Klauseln bestehen und sich auf bestimmte Leistungen, Preise, Fristen, Gebühren und Zahlungsmodalitäten beziehen. Eingesetzt werden spezielle Kontrakte beim Handel mit Optionen, deren kleinste handelbare Einheit so bezeichnet wird.
Börsentermingeschäfte werden mit standardisierten Verträgen bzw. Kontrakten geschlossen, die erst zum Ende der Laufzeit von beiden Seiten zu erfüllen sind. Mit dem Kontrakt erwirbt sich der Käufer das Recht, eine bestimmte Menge eines Basiswertes und damit Vermögensgegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben oder zu veräußern. Da es sich um ein Recht und nicht eine Pflicht handelt, kann der Optionsinhaber entscheiden, ob er den Kontrakt ausübt oder einfach verfallen lässt.
Grundsätzlich wird in Call- und Put-Optionen unterschieden, die sich entweder mit dem Kauf oder Verkauf von Basiswerten zu einem festgelegten Preis befassen. Eine Short-Position beinhaltet demzufolge die Verkäufersicht, die Long-Position hingegen die Käuferseite: Geht also der Käufer davon aus, dass der Basiswert in absehbarer Zeit teurer wird, also dessen Kurs steigt, kauft er eine Call-Option zum aktuellen Kurs (P1). Er erwirbt sich demnach das Recht, den Basiswert zu einem späteren Zeitpunkt zum heute vereinbarten Preis P1 zu erwerben, dafür zahlt er eine Optionsprämie (O). Nun entscheidet der Kurs zum Kaufzeitpunkt, ob er die Option ausüben und einen Gewinn realisieren kann: Befindet sich der Kurs unterhalb des vereinbarten Preises (P1), wird er die Option nicht in Anspruch nehmen und büßt demzufolge die bereits gezahlte Optionsgebühr ein. Ist der Kurs für den Basiswert über P1 gestiegen, macht der Käufer erst Gewinn, wenn auch die Optionsgebühr verdient ist. Aus der Sicht des Optionsverkäufers, der Short-Position, stellt sich die Situation entgegengesetzt dar, denn dieser geht nicht von der Kurssteigerung aus und möchte die Optionsgebühr verdienen.
Put-Optionen werden als Kontrakt erworben, wenn der Käufer vom fallenden Kurs des Basiswertes ausgeht und das Recht erwerben möchte, den Basiswert zum aktuellen Preis zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen. Fällt der Kurs wirklich, profitiert er von den höheren Verkaufspreisen.
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