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Finanzierungsschätze

Der Bund gibt nicht börsennotierte Papiere mit festen Laufzeiten von 1 bis 2 Jahren aus. Diese werden als Finanzierungsschätze bezeichnet. Finanzierungsschätze haben einen Anlagehöchstbetrag pro Person von 250.000 Euro und eine Mindeststückelung von 500 Euro.