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Doppelminus
Wird eine Doppelminus-Ankündigung zur Eröffnung oder im vorbörslichen Handel ausgegeben, so heißt das, dass man mit mindestens 10 Prozent Kursverlust rechnet.
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Wird eine Doppelminus-Ankündigung zur Eröffnung oder im vorbörslichen Handel ausgegeben, so heißt das, dass man mit mindestens 10 Prozent Kursverlust rechnet.