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Cap
Die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt, wird als Cap bezeichnet. Wenn die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze am Zinsfestlegungstermin von einem Referenzzinssatz überstiegen wird, so hat der Verkäufer dem Käufer die Differenz zwischen Zinsobergrenze und Referenzzinssatz zu zahlen.
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