Abschlussprüfer
Ein Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 Abs. 1 HGB. Dabei achtet der Prüfer besonders auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ergänzende Bestimmungen der Satzung. Außerdem wird der Lagebericht auf die Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss geprüft und ob die Vorstellungen von der Lage der AG richtig sind. Am Ende stellt der Abschlussprüfer ein Testat (Abschlusstestat) aus.
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