Abgeltungssteuer
Seit 2009 wird in Deutschland auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne die Abgeltungssteuer als Quellensteuer erhoben. Sie wird zum Beispiel auf Gewinne beim Aktienhandel, auf Dividendenzahlungen und sonstige Zinserträge erhoben. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent, inklusive des Solidaritätszuschlags beträgt der Steuersatz 26,375 Prozent. Gegebenenfalls fällt zusätzlich Kirchensteuer an.
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