Kupon

Ein Kupon, auch Coupon oder Koupon geschrieben, wird als Abschnitt eines Wertpapiers zum Einlösen von Dividenden oder von Zinsen an einem festgelegten Termin genutzt. Im übertragenen Sinne findet der Begriff auch Anwendung zur Angabe eines Nominalzinssatzes für eine Anleihe. Wenn beispielsweise zum jeweiligen Termin sechs Prozent eines Nominalwertes als Zins ausgezahlt werden, handelt es sich um einen Kupon von sechs Prozent.

Bestandteil von Wertpapieren

Wertpapiere setzten sich ursprünglich aus dem Mantel, der die Beschreibung des verbrieften Rechts und alle vereinbarten Bedingungen enthielt, und dem Bogen, der aus den Abschnitten oder Kupons bestand, sowie dem Talon zur Ausreichung eines neuen Bogens zusammen. Zu den festgelegten Terminen konnte der Inhaber unter Vorlage des Mantels und des abgetrennten Kupons die vereinbarte Auszahlung von Zinsen oder Dividenden verlangen. Bei Aktien können die Kupons auch das Recht zum Bezug neuer Aktien aus der Erhöhung des Stammkapitals oder auch den Anspruch auf Wandelschuldverschreibungen beinhalten.

Die Wertpapiere enthalten in der Regel Kupons für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Werden diese nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verjähren die Ansprüche bei Publikumsfonds nach vier Jahren, die verbriefte Forderung auf eine Dividende oder Zinsen bereits nach drei Jahren. Die Termine zur Einlösung von Zinskupons sind auf das Wertpapier aufgedruckt, bei Dividendenkupons entscheidet die ordentliche Hauptversammlung. Diese muss innerhalb von acht Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zusammentreten und eine Festlegung treffen.

Eine Besonderheit stellen die Kupons ausländischer Wertpapiere dar, da diese an der Börse gehandelt werden können.

Allerdings spielen die Kupons in ihrer ursprünglichen Form heutzutage eine immer geringere Rolle, denn lediglich, wenn die Wertpapiere in physischer Form ausgehändigt wurden, können diese auf diesem Wege in Anspruch genommen werden. Gängig ist die stückelose Verbriefung von Aktien, Anleihen oder gleich gearteten Wertpapieren, die bei einem Zentralverwalter in einer Globalurkunde geführt werden.

Grundsätzlich zählen auch die Kupons zu den Wertpapieren, da ein bestimmtes Recht, nämlich die Zahlung von Zinsen oder Dividenden an einem bestimmten Termin, verbrieft wurde. Zur Auszahlung ist die Vorlage erforderlich, es handelt sich also als um Inhaberpapiere.

Weitere Anwendungen im Bereich der Werbung

Werden Werbemaßnahmen durchgeführt, die keine Responsemöglichkeit vorsehen, können Kupons als Ersatz verwendet werden. Der Verbraucher schneidet die Kupons aus und sendet diese zurück, um weitere Informationen zu einem bestimmten Angebot zu erhalten. Diese Kupon-Anzeigen in Printmedien werden deswegen so am Rand platziert, dass das Ausschneiden keine zusätzliche Hürde darstellt. Dem Verbraucher soll die Rücksendung so einfach wie möglich gemacht werden, beispielsweise hat er nur noch seine Adressdaten oder auch weitere Bemerkungen einzutragen und kann von einem portofreien Versand Gebrauch machen. Damit erwirbt er sich den Anspruch auf einen Katalog, eine Warenprobe, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder ein Werbegeschenk. Werden diese Kupons mit einem Ablaufdatum für die Aktion versehen, erhöht sich naturgemäß die Rücksendungsquote.

Für den Geschäftskunden wird ein vorbereitetes Rück-Fax bevorzugt, allerdings übernehmen auch hier die internetbasierten Marketingmaßnahmen zunehmend diese Funktion. Eine E-Mail mit einer Offerte wird demzufolge mit der Möglichkeit einer Rück-Mail versehen, um weitere Informationen oder einen anderweitigen Vorteil in Anspruch nehmen zu können. Damit sind auch diese Kupons immer mehr elektronischer Natur.